Zitat von Ulrich100
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Einkommensteuerbescheid 2014
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AW: Einkommensteuerbescheid 2014
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AW: Einkommensteuerbescheid 2014
Danke für die Antwort,
ich habe mal in 2013 nachgeschaut dort hatte ich vergessen die Zeile 19 in der EKST einzugeben.
Kann man da noch was machen ?
Kann es sein das das Finanzamt diese Zeile 19 die ich in 2014 angegeben habe nicht berücksichtigt hat
weil es von der Firma her nicht richtig eingetragen war ?
Das macht eine Mehrerstattung von ca. 300 Euro aus, die ich schon gerne hätte.
Ulrich
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AW: Einkommensteuerbescheid 2014
Zitat von Ulrich100 Beitrag anzeigenIch bin in bei meiner Firma in einem Sozialplan und habe auf meiner
Lohnsteuerbescheinigung für 2014 einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von Euro 8425,32
ausgewiesen in der Zeile 3 sowie Zeile 19, welches ich auch so in Elster so eingegeben habe.
Das Finanzamt hat die Zeile 19 nicht berücksichtigt und mir weniger überwiesen als
Elster ausgerechnet hat.
Kann ich Widerspruch einlegen ?
Danke im voraus.
Gruß Ulrich
Und weil wir gerade dabei sind: In einigen Ländern kann der Einspruch auch online eingelegt werden.
https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax
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Einkommensteuerbescheid 2014
Ich bin in bei meiner Firma in einem Sozialplan und habe auf meiner
Lohnsteuerbescheinigung für 2014 einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von Euro 8425,32
ausgewiesen in der Zeile 3 sowie Zeile 19, welches ich auch so in Elster so eingegeben habe.
Das Finanzamt hat die Zeile 19 nicht berücksichtigt und mir weniger überwiesen als
Elster ausgerechnet hat.
Kann ich Widerspruch einlegen ?
Danke im voraus.
Gruß UlrichStichworte: -
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