Verlustvortrag

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  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #1

    Verlustvortrag

    Hallo,

    unter bestimmten Voraussetzungen können Verluste bei Berufs-Weiterbildung 7 Jahre rückwirkend festgeschrieben werden
    Az. Bundesfinanzhof IX R 22/14 mehr Info:



    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7873

    #2
    AW: Verlustvortrag

    Der Link geht mittlerweile ins Leere. Das Thema hatten wir hier aber auch schon mal.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #3
      AW: Verlustvortrag

      Hallo,
      @Picard777,

      du schreibst -hatten wir schon mal - habe ich leider nicht gefunden.
      Der angegebene Link läuft bei mir nicht ins Leere. Vielleicht wegen kopieren?
      Habe hier den Link zu Entscheidungen online BFH Az IX R 22/14



      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7873

        #4
        AW: Verlustvortrag

        Kopiert hatte ich nicht, aber beim Steuerzahler kam ich damit nur auf die Startseite. Aber Dein Link auf die BFH-Seite ist natürlich sowieso besser, da erste Quelle

        Hier der andere Beitrag: https://www.elster.de/anwenderforum/...hlight=Studium
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          AW: Verlustvortrag

          Hallo,

          Dein Link ist etwas veraltet, da die Entscheidung BFH vom 30.4. ist.
          Der Link

          ist jetzt bei mir auch nicht immer errreichbar.
          aber da wird explizit auf eine Frist von 7 Jahren hingewiesen.
          Habe Link angeklickt -404 ignoriert Reiter- Presse- angeklickt-Pressemitteilungen-
          nach unten scrollen.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            AW: Verlustvortrag

            Abwarten, ob und wann das im BStBl. veröffentlicht wird.

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