Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Leider zunächst zugeben, dass ich im Bereich der Steuer sehr unerfahren bin und mich langsam an die Thematik herantaste. Also seid bitte gnädig mit mir, wenn ich eventuell komische Sachen frage.
Es geht mal wieder um den Verlustvortrag für ein Studium. Ich habe zwar die Suchfunktion benutzt, aber ich konnte meine Fragen damit leider nicht beantworten.
Was ich bisher weiß:
Ein Verlustvortrag ist 4 Jahre rückwirkend möglich. Derzeit ist der Verlustvortrag für die Erstausbildung, wozu auch ein Erststudium zählt, nicht möglich. Ob ein Verlustvortrag zukünftig auch für die Erstausbildung möglich ist, wird momentan vom BVerfG geprüft. Daher soll die Art der Ausbildung an dieser Stelle erstmal keine Rolle spielen. Ich will es in jedem Fall bis ein Urteil gefällt wurde mit einem Verlustvortrag versuchen.
Zur Sachlage in kurzen Fakten:
2011 - 2014: Studium (Erststudium)
Ende 2013: bezahlte Diplomarbeit, aber deutlich unter dem Steuerfreibetrag (ca. 4500 EUR)
ab Mitte 2014: Arbeit mit Gehalt über dem Steuerfreibetrag
Während des Studiums sind folgende Kosten entstanden, die ich mit Kontoauszügen belegen kann:
- Semestergebühr (keine richtigen Studiengebühren) <- Werbekosten?
- Semesterticket (für öffentliche Verkehrsmittel) <- Werbekosten?
- Miete <- Hauptwohnsitz, aber eventuell als Arbeitszimmer (1250 EUR/a) anzusetzen?
- DB Tickets <- Reisekosten zum Zweitwohnsitz (Heimat)?
- Telefon, Internet, Strom <- ist hier etwas möglich?
- Zinsen für einen Studienkredit <- ist hier etwas möglich?
Kann ich die genannten Punkte als Werbekosten geltend machen?
Des weiteren würde mich interessieren, ob ich die Verlustvorträge für die Jahre 2011 - 2014 gleichzeitig einreichen kann oder ob ich für jeden Antrag eine Antwort abwarten bzw. den gewährten Verlustvortrag in der Folge-Einkommenssteuererklärung eintragen muss?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mich etwas aufschlauen könntet. Vielen Dank dafür!
Schöne Grüße
Quickley
ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Leider zunächst zugeben, dass ich im Bereich der Steuer sehr unerfahren bin und mich langsam an die Thematik herantaste. Also seid bitte gnädig mit mir, wenn ich eventuell komische Sachen frage.
Es geht mal wieder um den Verlustvortrag für ein Studium. Ich habe zwar die Suchfunktion benutzt, aber ich konnte meine Fragen damit leider nicht beantworten.
Was ich bisher weiß:
Ein Verlustvortrag ist 4 Jahre rückwirkend möglich. Derzeit ist der Verlustvortrag für die Erstausbildung, wozu auch ein Erststudium zählt, nicht möglich. Ob ein Verlustvortrag zukünftig auch für die Erstausbildung möglich ist, wird momentan vom BVerfG geprüft. Daher soll die Art der Ausbildung an dieser Stelle erstmal keine Rolle spielen. Ich will es in jedem Fall bis ein Urteil gefällt wurde mit einem Verlustvortrag versuchen.
Zur Sachlage in kurzen Fakten:
2011 - 2014: Studium (Erststudium)
Ende 2013: bezahlte Diplomarbeit, aber deutlich unter dem Steuerfreibetrag (ca. 4500 EUR)
ab Mitte 2014: Arbeit mit Gehalt über dem Steuerfreibetrag
Während des Studiums sind folgende Kosten entstanden, die ich mit Kontoauszügen belegen kann:
- Semestergebühr (keine richtigen Studiengebühren) <- Werbekosten?
- Semesterticket (für öffentliche Verkehrsmittel) <- Werbekosten?
- Miete <- Hauptwohnsitz, aber eventuell als Arbeitszimmer (1250 EUR/a) anzusetzen?
- DB Tickets <- Reisekosten zum Zweitwohnsitz (Heimat)?
- Telefon, Internet, Strom <- ist hier etwas möglich?
- Zinsen für einen Studienkredit <- ist hier etwas möglich?
Kann ich die genannten Punkte als Werbekosten geltend machen?
Des weiteren würde mich interessieren, ob ich die Verlustvorträge für die Jahre 2011 - 2014 gleichzeitig einreichen kann oder ob ich für jeden Antrag eine Antwort abwarten bzw. den gewährten Verlustvortrag in der Folge-Einkommenssteuererklärung eintragen muss?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mich etwas aufschlauen könntet. Vielen Dank dafür!
Schöne Grüße
Quickley
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