AW: EKSt-Vorauszahlungen - warum???
Hallo,
danke für Eure Antworten.
Also meine Schwester hatte bisher immer nur einen Minijob und hat dann irgendwann angefangen, 24 Stunden pro Woche zu arbeiten. Vielleicht ist das ja der Grund gewesen für die Vorauszahlungen?
Dann bleibt ja zu hoffen, dass sie jetzt keine Vorauszahlungen mehr leisten müssen.
LG
Linda
EKSt-Vorauszahlungen - warum???
Einklappen
X
-
Ein Gast antwortete
-
AW: EKSt-Vorauszahlungen - warum???
Hallo Linda20032,
Info zu Steuervorauszahlung z.B. unter:
Einkommensteuervorauszahlungen müssen in der Steuererklärung generell nicht eingetragen werden, da diese automatisch im offiziellen (Papier)Bescheid berücksichtigt werden.
Wenn sie wissen wollen, was sie an Erstattung oder Nachzahlung zu erwarten haben, ziehen sie einfach die Vorauszahlungen von der vom Programm errechneten Steuerlast ab oder sie tragen die Werte unter zusätzlichen Angaben zur Steuerberechnung ein*.
* Abweichend zu den älteren Versionen von Elster, wo man in der Anlage "Zusätzliche Angaben" eine Steuervorauszahlung eintragen konnte, gibt es diese Möglichkeit seit 2008/2009 nicht mehr.
GrußZuletzt geändert von ErnstK62; 16.05.2015, 22:43. Grund: Option 'zusätzliche Angaben' nicht mehr möglich
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: EKSt-Vorauszahlungen - warum???
Die Vorauszahlungen ergeben sich aus 2013! Dann frage Deine Schwester, was 2013 dazu geführt hat.Zitat von Linda20032 Beitrag anzeigenHallo zusammen,
ich habe heute die Steuererklärung für 2014 für meine Schwester und ihren Mann gemacht. Sie haben die Klassen III und V.
Bei der Elster-Berechnung kam ein Guthaben von ca. 319,00 € raus.
Sie haben aber im Jahr 2014 EKST-Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 550,00 € gezahlt.
Die kann man bei Elster nirgends eintragen.
Frage: Bekommen sie jetzt 319,00 € + 550,00 € Steuern zurück?
Und warum müssen sie dann erst überhaupt so viel vorauszahlen????? Das verstehe ich nicht.
LG
Linda
Einen Kommentar schreiben:
-
EKSt-Vorauszahlungen - warum???
Hallo zusammen,
ich habe heute die Steuererklärung für 2014 für meine Schwester und ihren Mann gemacht. Sie haben die Klassen III und V.
Bei der Elster-Berechnung kam ein Guthaben von ca. 319,00 € raus.
Sie haben aber im Jahr 2014 EKST-Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 550,00 € gezahlt.
Die kann man bei Elster nirgends eintragen.
Frage: Bekommen sie jetzt 319,00 € + 550,00 € Steuern zurück?
Und warum müssen sie dann erst überhaupt so viel vorauszahlen????? Das verstehe ich nicht.
LG
LindaStichworte: -

Einen Kommentar schreiben: