Hallo Leute,
bei mir wurden (aufgrund eines Studiums nach vorangegangener Ausbildung) Verluste für die Jahre 2004 bis 2009 festgestellt (also Feststellung über verbleibenden Verlustvortrag für die genannten Jahre). Die Bescheide über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für diese Jahre sind allerdings nachträglich erstellt und mir aufgrund einer Verzögerung seitens des Finanzamtes erst 2015 zugestellt worden.
Für die Jahre 2010 bis 2013 wurden bereits Steuererklärungen abgegeben und es sind entspr. Feststellungsbescheide ergangen.
Da ein Verlustvortrag ausschließlich im darauf folgenden Jahr geltend gemacht werden kann, stellt sich in meinem Fall die Frage: wie kann ich die Verluste geltend machen? Das folgende Jahr wäre 2010. Für dieses Jahr ist aber bereits ein Steuerbescheid ergangen. Ferner wäre die Berücksichtigung des Verlustes 2010 gar nicht möglich gewesen, da der entsprechende Bescheid über Feststellung des Verlustvortrags erst 2015 ergangen ist.
Heißt das nun, der Verlustvortrag muss in der Steuererklärung für das Jahr 2014 geltend gemacht werden, weil in allen anderen Jahren zuvor bereits Steuerbescheide erstellt wurden? Oder muss eine alte Steuererklärung nun revidiert werden? Oder kann ich diese Verluste nun gar nicht mehr geltend machen?
Danke für die Hilfe!
bei mir wurden (aufgrund eines Studiums nach vorangegangener Ausbildung) Verluste für die Jahre 2004 bis 2009 festgestellt (also Feststellung über verbleibenden Verlustvortrag für die genannten Jahre). Die Bescheide über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für diese Jahre sind allerdings nachträglich erstellt und mir aufgrund einer Verzögerung seitens des Finanzamtes erst 2015 zugestellt worden.
Für die Jahre 2010 bis 2013 wurden bereits Steuererklärungen abgegeben und es sind entspr. Feststellungsbescheide ergangen.
Da ein Verlustvortrag ausschließlich im darauf folgenden Jahr geltend gemacht werden kann, stellt sich in meinem Fall die Frage: wie kann ich die Verluste geltend machen? Das folgende Jahr wäre 2010. Für dieses Jahr ist aber bereits ein Steuerbescheid ergangen. Ferner wäre die Berücksichtigung des Verlustes 2010 gar nicht möglich gewesen, da der entsprechende Bescheid über Feststellung des Verlustvortrags erst 2015 ergangen ist.
Heißt das nun, der Verlustvortrag muss in der Steuererklärung für das Jahr 2014 geltend gemacht werden, weil in allen anderen Jahren zuvor bereits Steuerbescheide erstellt wurden? Oder muss eine alte Steuererklärung nun revidiert werden? Oder kann ich diese Verluste nun gar nicht mehr geltend machen?
Danke für die Hilfe!
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