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Zweitstudium - Werbungskostenabzug

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    Zweitstudium - Werbungskostenabzug

    Hallo,

    sicher ein beliebtes Thema - falls genau meine Frage hier im Forum schon beantwortet wurde, wäre ich auch über einen Link dankbar, gefunden habe ich leider jedoch nichts (genaues).
    Ich befinde mich in meinem Masterstudium (und gehe davon aus, dass dieses als Zweitstudium gilt). Nun möchte ich die Werbungskosten (Fahrtweg, Computer, ...) absetzen. Das wie und was habe ich für mich geklärt, doch wie ist das mit Einnahmen während der Zeit? Ich arbeite nebenbei abwechselnd als Hiwi an der Uni, dabei lagen meine Verdienste für die beiden Jahre 2013 und 2014 meistens unter 450 Euro von Oktober 2013 bis Februar 2014 darüber. Steuern habe ich durch Steuerklasse I keine gezahlt. Insgesamt aufs Jahr gerechnet jeweils auch mit Einnahmen aus Zinsen etc. bleibe ich unterhalb von 8300 Euro.
    Wenn ich nun für das Jahr 2013 Werbungskosten von 2000 Euro annehme (noch nicht genau errechnet), muss ich diese mit meinen Einnahmen (insbesondere den 3 Monaten über 450 Euro ~ 1800 Euro) verrechnen? Wenn ja, dann bleibt ja "nichts" übrig und wäre ja wieder mal toll - bekommst kein Bafög, musst dir dein Studium erarbeiten und als dank... Seis drum. Sollte ich nun

    Ich freue mich über Antworten und vielen Dank im Voraus!

    Edit: Gerade hier geschrieben: Die Antwort darf ich irgendwie nicht verlinken, also kurz für andere: Es geht natürlich nicht. Toll
    Zuletzt geändert von Peeeeetaaa; 18.05.2015, 23:47.

    #2
    AW: Zweitstudium - Werbungskostenabzug

    Zitat von Peeeeetaaa Beitrag anzeigen
    sicher ein beliebtes Thema - falls genau meine Frage hier im Forum schon beantwortet wurde, wäre ich auch über einen Link dankbar, gefunden habe ich leider jedoch nichts
    Hallo,
    oben rechts im Suchfeld Zweitstudium Werbungskosten eingegeben ergibt eine Menge Lesestoff

    Dieses könnte auch interessieren
    http://www.steuerzahler.de/Ueber-die...520/index.html

    und hier
    http://www.finanztip.de/zweitstudium/
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 19.05.2015, 00:27.
    Gruß, Basteltyp

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    Kommentar


      #3
      AW: Zweitstudium - Werbungskostenabzug

      Hi,

      danke für deine Antwort, jedoch helfen mir die beiden Links nicht wirklich weiter. Ich möchte nicht wissen, was ich wie absetze und ob das geht (das war nur der Information wegen niedergeschrieben), sondern viel mehr: Muss ich die errechneten Ausgaben mit meinen Einnahmen verrechnen? Ich habe nun mehrfach was von nicht anzurechnenden Minijobs gelesen, daher oben die Angabe, dass ich nie Steuern gezahlt habe, jedoch in einzelnen Monaten über den 400/450 Euro lag, in beiden Jahren jedoch deutlich unter 8000 Euro. Bisher habe ich pro Jahr Ausgaben von 2100 und 1900 Euro bei Einnahmen von 2250 Euro bzw. 2400 Euro errechnet - jedoch beides mangels Unterlagen bisher nur geschätzt.

      Danke

      Edit noch mal die Quelle, die ich fand und ggf. bestätigt haben möchte: http://www.studis-online.de/StudInfo...en.php?seite=2
      Ist ein Verlustvortrag auch möglich, wenn das Einkommen nach Abzug der Werbungskosten unter dem Grundfreibetrag liegt?

      [...]

      Beispiel: 6.000 Euro Einkommen aus einem Nebenjob, Studienkosten von 500 Euro im gleichen Jahr.
      Lösung: Ein Verlustvortrag ist nicht möglich, weil kein Verlust entstanden ist. Dieser setzt voraus, dass die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Hier sind die Einnahmen aber lediglich so niedrig, dass keine Steuern gezahlt werden müssen. Das ist ein Unterschied. Anders ist es, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Der Differenzbetrag ist dann der Verlust und kann vorgetragen werden. (Beispiel: 1.000 Euro Einkommen aus einem Nebenjob, Studienkosten von 1.500 Euro. 500 Euro können vorgetragen werden.)[...]
      Zuletzt geändert von Peeeeetaaa; 19.05.2015, 00:59.

      Kommentar


        #4
        AW: Zweitstudium - Werbungskostenabzug

        Muss ich die errechneten Ausgaben mit meinen Einnahmen verrechnen?
        das macht eine Steuersoftware wenn entsprechend in den Formularen die erforderlichen Daten eingetragen sind.
        Hauptvordruck, Anlage N, Lohnsteuerbescheinigung(en) darin, Anlage Vorsorgeaufwand, als die gängigen.
        Im Hauptvordruck ist auch ein Kästchen zum Kreuzen: Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.

        Verschiedene Stichworte im Suchfeld sollten auf ähnlich gelagerte, hier schon behandelte Fälle führen.
        Gruß, Basteltyp

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