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Vorsorgeaufwendung nicht eingetragen

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwendung nicht eingetragen

    Um wieviel ändert sich denn die Steuer durch den Einspruch?

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  • Heike63
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwendung nicht eingetragen

    ja ok da steht Summe der Altersvorsorgeaufwendungen davon 78%
    Rentenversicherung
    Pflegeversicherung
    weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

    und die 20,-- € Kirchensteuer Nachzahlung... deswegen brauchen wir ein Einspruch erheben.

    Danke trotzdem

    lg Heike

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwendung nicht eingetragen

    Hallo Heike63,

    hast du den Bescheid genau angesehen, wurden bei vorhandenen Einkünften in Anlage N die Vorsorgeaufwendungen KV, RV, PV und AV schon berücksichtigt ?

    Man kann ein freies Schreiben wählen und deutlich Einspruch zum Bescheid vom formulieren und als Begründung würde ich alle Vorsorgeaufwendungen betragsmäßig angeben und gut.
    Wenn das Finanzamt noch ein Nachweis sehen will, meldet es sich bestimmt.

    Tschüß

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwendung nicht eingetragen

    Welche Steuerhöhe weist denn der Bescheid aus ? Wen die Steuer 0 € beträgt, kannst bzw. musst Du dir den Einspruch sparen, Nuller als Null geht nicht. Ich frage nur, weil bei Ersterklärern häufig das Arbeitsverhältnis Mitte oder Ende des Jahres beginnt und mangels Millionenmonatslohn noch häufig unter dem Grundfreibetrag bleibt.

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  • Heike63
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwendung nicht eingetragen

    Ja die ganze Anlage Vorsorgeaufwand...

    Bescheid ist schon da... wir werden Einspruch erheben und das darin erwähnen

    Anlage nachreichen wie soll das denn gehen?? Ausdrucken geht ja nicht mehr

    Gibt es Musterschreiben deswegen?

    Lg. Heike

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwendung nicht eingetragen

    Was hat sie denn nun genau vergessen? Das Kreuzchen auf der Anlage Vorsorgeaufwand oder die komplette Anlage?

    Das Kreuzchen ist nicht schlimm, die vergessene Anlage schon eher.
    Wenn die Erklärung erst vor kurzem eingereicht wurde, würde ich die fehlende Anlage mit einem kurzen Anschreiben nachreichen oder eine berichtigte Erklärung einreichen.

    Wenn schon der Einkommensteuerbescheid da ist, innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch einlegen.

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  • Heike63
    hat ein Thema erstellt Vorsorgeaufwendung nicht eingetragen.

    Vorsorgeaufwendung nicht eingetragen

    Hallo,
    meine Tochter hat zum ersten mal Einkommensteuererklärung gemacht und abgeschickt. Nach meiner Überprüfung hat sie das Blatt Vorsorgeaufwendung vergessen Zeile 11 Steuerpflichtige Person anzukreuzen.

    Kann man da geben Einspruch erheben das dieses nochmals überprüft wird oder was kann man machen?

    Lg. heike
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