Hallo zusammen!
Ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung zu machen. Ich habe im Jahr 2014 als Angestellter gearbeitet und anschließend als Beamter a. W. Da ich das Referandariat abgebrochen habe, bin ich im diesem Jahr aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden und wurde in der Rentenversicherung nachversichert.
Meine Frage ist nun, ob ich bei der Steuererklärung die entsprechenden Felder, die für mich als Beamter wichtig wären, ausfüllen muss, weil ich ja 2014 noch im Beamtenverhältnis stand, oder ob der Abbruch und die Nachversicherung, die 2015 erfolgten, einen Einfluss auf die Steuererklärung für 2014 haben, sprich, hat das rentenversicherungsfreies Arbeitsverältnis, was aber ja nun inzwischen aufgehoben ist, da entsprechend Geld an die Rentenversicherung gezahlt wurde, einen Einfluss auf die Steuererklärung und was ich dort auszufüllen habe?
Viele Grüße
Mats
Ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung zu machen. Ich habe im Jahr 2014 als Angestellter gearbeitet und anschließend als Beamter a. W. Da ich das Referandariat abgebrochen habe, bin ich im diesem Jahr aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden und wurde in der Rentenversicherung nachversichert.
Meine Frage ist nun, ob ich bei der Steuererklärung die entsprechenden Felder, die für mich als Beamter wichtig wären, ausfüllen muss, weil ich ja 2014 noch im Beamtenverhältnis stand, oder ob der Abbruch und die Nachversicherung, die 2015 erfolgten, einen Einfluss auf die Steuererklärung für 2014 haben, sprich, hat das rentenversicherungsfreies Arbeitsverältnis, was aber ja nun inzwischen aufgehoben ist, da entsprechend Geld an die Rentenversicherung gezahlt wurde, einen Einfluss auf die Steuererklärung und was ich dort auszufüllen habe?
Viele Grüße
Mats
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