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Frage zu negativen Beträgen auf der Lohnsteuerbescheinigung

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    Frage zu negativen Beträgen auf der Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir ja jemand helfen:

    Ich habe in den Feldern 4-6 meiner Lohnsteuerbescheinigung bei meinem ersten AG im Jahr 2014 negative Beträge.
    Mein Steuerprogramm erlaubt keine negativen Beträge. Wie kann ich das eingeben, weiß das jemand?
    Eventuell beide Arbeitgeber zusammenfassen, ist das erlaubt?

    Vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße
    Fredi

    #2
    AW: Frage zu negativen Beträgen auf der Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    sind die "Striche" evtl. nur aus alter Gewohnheit, vor einem Eintrag ein Kennzeichen als "Sperre" zu setzen,
    damit Niemand etwas hinzufügen / ändern kann?
    Sinnvoll ist es, mit dem AG dieses zu klären.

    In der Anlage N gibt es unter der 1. Lohnsteuerbescheinigung einen Button Hinzufügen für weitere...
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 21.05.2015, 09:10.
    Gruß, Basteltyp

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    Kommentar


      #3
      AW: Frage zu negativen Beträgen auf der Lohnsteuerbescheinigung

      Danke für die Antwort Basteltyp!

      Ich habe das wohl etwas zu knapp beschrieben:

      Ich habe beim betroffenen Arbeitgeber bis zum 15.04. gearbeitet und meine Lohnsteuerklassenumstellung (nach Heirat im Dezember) dauerte bis zum Februar.
      Da bekam ich dann die Rückzahlung der zuviel abgeführten Lohnsteuer für die Monate Dezember und Januar.

      Meine bis April gezahlte Lohnsteuer ist somit kleiner als die Rückzahlungen und auf dem Bescheid steht somit ein negativer Betrag.

      Wie handhabe ich das in meiner Erklärung? *verwirrt*

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        #4
        AW: Frage zu negativen Beträgen auf der Lohnsteuerbescheinigung

        Hallo Bobic,

        negative Beträge verarbeitet Elsterformular auch nicht und wahrscheinlich auch kein anderes Programm.

        In deinem Fall würde ich das Problem auch so lösen, dass du deine beiden Lohnsteuerbescheinigungen addierst und alles in eine einträgst, dann stimmt die Gesamtsumme und du kriegst die Erklärung weg. Für das Finanzamt sollte es nachvollziehbar sein -> die haben die Bescheinigungen der einzelnen Arbeitgeber zum Abrufen.

        Tschüß

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