Hallo alle miteinander,
ich bin grad etwas überfordert von all den Möglichkeiten, seither hatte ich nur meine Hauptberufliche Beschäftigung und hab meine standart Steuererklärung jährlich abgegeben.
Dieses Jahr habe ich nun einen Nebenjob aufgenommen, welcher mit der Übungsleiterpauschale behandelt werden kann. Nur macht das Sinn? Und hier kommt das Forum ins Spiel
Der Nebenjob wird 6-8mal pro Jahr mit je 4 Tagen durchgeführt. Mit den Einnahmen werde ich die 2.400 Euro locker überschreiten. Und jetzt würde mich interessieren was geht bzw. was geht nicht. Ich habe mich jetzt mal mit der Thematik beschäftigt und mich würde interessieren ob ich das richtig verstanden habe oder eben nicht.
Variante mit Übungsleiterpauschale (ÜblP):
Wenn ich ein Einkommen aus dem Nebenerwerb von 5.000 Euro habe kann ich hier die ÜblP ansetzen und 2.400 Euro abziehen, würde bedeuten, dass ich 2.600 Euro versteuern müsste. Diese Variante macht wohl nur Sinn, wenn die tatsächlichen Aufwendungen unter oder exakt bei 2.400 Euro liegen.
Variante ohne Übungsleiterpauschale
Wir gehen vom selben Einkommen in Höhe von 5.000 Euro aus. Abzugsfähige Kosten* 3.000 Euro würden dann zu versteuernde 2.000 Euro übrig bleiben.
*tatsächliche Kosten (und das sind jetzt meine konkreten Probleme) müssen die ÜblP übersteigen sonst macht es ja keinen Sinn.
- Wie muss ich das dann in der Erklärung angeben und nachweisen?
Und, was darf ich überhaupt geltend machen?
- Fahrtkosten tatsächlich - oder - 0,30 Euro pro Kilometer (könnte ich auch eine Bahncard geltend machen - Hintergrund ist, das die Tätigkeit Bundesweit ausgeübt werden muss die Fahrtstrecke einfach zwischen 200 und 600 Kilometer liegen würde, spiele daher mit dem Gedanken mir die Bahncard 50 zuzulegen, durchgerechnet habe ich es mir aber noch nicht )
- Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe (Hotelquittung)
- Verpflegung??? (oder gibts das Tagegeld)
- Beschaffungen??? Ich werde mir auf Grund dieser Tätigkeit einen neuen Laptop kaufen müssen, diesen benötige ich auch für die Ausübung der Tätigkeit. Gilt hier die Abschreibung über 3 Jahre?
- Was kann man denn sonst so geltend machen? Arbeitskleidung wie Anzüge etc. wohl eher nicht??
Wie Ihr seht, würde mich alles rund ums Thema Nebenjob, Übungsleiterpauschale etc. interessieren. Aus den Inhalten die Google mir lieferte wurde ich leider nicht ausreichend schlau. Ich hoffe Ihr habt ein paar gute Hinweise und könnt ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Viele Grüße Ostman
EDIT: Ups, könnte das bitte ein Mod ins Allgemeine Forum verschieben, bin leider verrutscht :-/
ich bin grad etwas überfordert von all den Möglichkeiten, seither hatte ich nur meine Hauptberufliche Beschäftigung und hab meine standart Steuererklärung jährlich abgegeben.
Dieses Jahr habe ich nun einen Nebenjob aufgenommen, welcher mit der Übungsleiterpauschale behandelt werden kann. Nur macht das Sinn? Und hier kommt das Forum ins Spiel
Der Nebenjob wird 6-8mal pro Jahr mit je 4 Tagen durchgeführt. Mit den Einnahmen werde ich die 2.400 Euro locker überschreiten. Und jetzt würde mich interessieren was geht bzw. was geht nicht. Ich habe mich jetzt mal mit der Thematik beschäftigt und mich würde interessieren ob ich das richtig verstanden habe oder eben nicht.
Variante mit Übungsleiterpauschale (ÜblP):
Wenn ich ein Einkommen aus dem Nebenerwerb von 5.000 Euro habe kann ich hier die ÜblP ansetzen und 2.400 Euro abziehen, würde bedeuten, dass ich 2.600 Euro versteuern müsste. Diese Variante macht wohl nur Sinn, wenn die tatsächlichen Aufwendungen unter oder exakt bei 2.400 Euro liegen.
Variante ohne Übungsleiterpauschale
Wir gehen vom selben Einkommen in Höhe von 5.000 Euro aus. Abzugsfähige Kosten* 3.000 Euro würden dann zu versteuernde 2.000 Euro übrig bleiben.
*tatsächliche Kosten (und das sind jetzt meine konkreten Probleme) müssen die ÜblP übersteigen sonst macht es ja keinen Sinn.
- Wie muss ich das dann in der Erklärung angeben und nachweisen?
Und, was darf ich überhaupt geltend machen?
- Fahrtkosten tatsächlich - oder - 0,30 Euro pro Kilometer (könnte ich auch eine Bahncard geltend machen - Hintergrund ist, das die Tätigkeit Bundesweit ausgeübt werden muss die Fahrtstrecke einfach zwischen 200 und 600 Kilometer liegen würde, spiele daher mit dem Gedanken mir die Bahncard 50 zuzulegen, durchgerechnet habe ich es mir aber noch nicht )
- Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe (Hotelquittung)
- Verpflegung??? (oder gibts das Tagegeld)
- Beschaffungen??? Ich werde mir auf Grund dieser Tätigkeit einen neuen Laptop kaufen müssen, diesen benötige ich auch für die Ausübung der Tätigkeit. Gilt hier die Abschreibung über 3 Jahre?
- Was kann man denn sonst so geltend machen? Arbeitskleidung wie Anzüge etc. wohl eher nicht??
Wie Ihr seht, würde mich alles rund ums Thema Nebenjob, Übungsleiterpauschale etc. interessieren. Aus den Inhalten die Google mir lieferte wurde ich leider nicht ausreichend schlau. Ich hoffe Ihr habt ein paar gute Hinweise und könnt ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Viele Grüße Ostman
EDIT: Ups, könnte das bitte ein Mod ins Allgemeine Forum verschieben, bin leider verrutscht :-/
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