Hallo zusammen,
habe eine kleine Verständnisfrage. Ich mache gerade die Steuererklärungen für die letzten Jahre. Ich verstehe nicht warum ich laut Elsterrechner in 2012 Steuern nachzahlen soll und in 2014 welche erstattet bekommen.
2012:
In der Zeit habe ich das ganze Jahr weniger als 20 Stunden in der Woche bei einem AG gearbeitet. Ich war das ganze Jahr immatrikuliert und musste somit keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten.
KV & PV wurden entsprechend selber gezahlt. Diese wurden in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 18/21 eingetragen.
In Anlage N wurden die Daten der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend eingetragen.
1 Dauer
3 Bruttoarbeitslohn
4 Lohnsteuer
5 Soli
6 Kirchensteuer
22a Arbeitgeber Rentenversicherung
23a Arbeitnehmer Rentenversicherung
Meine Werbungskosten überstiegen nicht den Pauschbetrag.
Elster spuckt mir eine Differenz von zirka 200 Euro aus, die ich nachzahlen müsste.
2014:
Das ganze Jahr für einen AG gearbeitet. Kein Student mehr.
In Anlage N entsprechend folgende Daten in die Lohnsteuerbescheinigung eingetragen:
Z. 1 Dauer
Z. 3 Bruttoarbeitslohn
Z. 4 Lohnsteuer
Z. 5 Soli
Z. 6 Kirchensteuer
Z. 22a Arbeitgeber Rentenversicherung
Z. 23a Arbeitnehmer Rentenversicherung
Z. 25 Arbeitnehmer KV
Z. 26 Arbeitnehmer PV
Z. 27 Arbeitnehmer Arbeitslosenversicherung
Die Anlage Vorsorgeaufwand wurde entsprechend automatisch von Elster ausgefüllt. In Zeile 11 wurde "ja" angekreuzt.
Meine Werbungskosten überstiegen nicht den Pauschbetrag.
Das Ergebnis der Elsterberechnung ist eine Erstattung von zirka 200 Euro.
Der Steuerrechner auf der bmf Seite gibt für 2012 & 2014 die gleichen Werte für die Lohnsteuer aus, wie diese auf den Bescheinigungen ausgewiesen sind. Für mich ist nicht verständlich, wieso ich 2012 mit einem geringeren Gehalt Steuern nachzahlen müsste und 2014 bei einem höheren diese erstattet bekäme. Kann mir jemand die Gründe erklären?
habe eine kleine Verständnisfrage. Ich mache gerade die Steuererklärungen für die letzten Jahre. Ich verstehe nicht warum ich laut Elsterrechner in 2012 Steuern nachzahlen soll und in 2014 welche erstattet bekommen.
2012:
In der Zeit habe ich das ganze Jahr weniger als 20 Stunden in der Woche bei einem AG gearbeitet. Ich war das ganze Jahr immatrikuliert und musste somit keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten.
KV & PV wurden entsprechend selber gezahlt. Diese wurden in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 18/21 eingetragen.
In Anlage N wurden die Daten der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend eingetragen.
1 Dauer
3 Bruttoarbeitslohn
4 Lohnsteuer
5 Soli
6 Kirchensteuer
22a Arbeitgeber Rentenversicherung
23a Arbeitnehmer Rentenversicherung
Meine Werbungskosten überstiegen nicht den Pauschbetrag.
Elster spuckt mir eine Differenz von zirka 200 Euro aus, die ich nachzahlen müsste.
2014:
Das ganze Jahr für einen AG gearbeitet. Kein Student mehr.
In Anlage N entsprechend folgende Daten in die Lohnsteuerbescheinigung eingetragen:
Z. 1 Dauer
Z. 3 Bruttoarbeitslohn
Z. 4 Lohnsteuer
Z. 5 Soli
Z. 6 Kirchensteuer
Z. 22a Arbeitgeber Rentenversicherung
Z. 23a Arbeitnehmer Rentenversicherung
Z. 25 Arbeitnehmer KV
Z. 26 Arbeitnehmer PV
Z. 27 Arbeitnehmer Arbeitslosenversicherung
Die Anlage Vorsorgeaufwand wurde entsprechend automatisch von Elster ausgefüllt. In Zeile 11 wurde "ja" angekreuzt.
Meine Werbungskosten überstiegen nicht den Pauschbetrag.
Das Ergebnis der Elsterberechnung ist eine Erstattung von zirka 200 Euro.
Der Steuerrechner auf der bmf Seite gibt für 2012 & 2014 die gleichen Werte für die Lohnsteuer aus, wie diese auf den Bescheinigungen ausgewiesen sind. Für mich ist nicht verständlich, wieso ich 2012 mit einem geringeren Gehalt Steuern nachzahlen müsste und 2014 bei einem höheren diese erstattet bekäme. Kann mir jemand die Gründe erklären?
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