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Eigenanteil Firmenwagen 1% Regelung

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    Eigenanteil Firmenwagen 1% Regelung

    Hallo,

    ich sitze aktuell an meiner Steuerklärung für 2013 und habe diesbezüglich eine Frage zum möglichen ansetzen von Werbungskosten im Bezug auf einen Firmenwagen.


    Grundlagen (Fallbeispiel):

    Firmenwagen Bruttolistenpreis 40.000€
    Davon 1% 400€
    Entfernungspauschale (0,03%) 120€
    Zwischensumme gesetzlich 520€

    Eigenanteil (0,5% vom Bruttolistenpreis) 200€
    Verrechnungsfaktor zum Referenzfahrzeug 150€ (Abzug, da aktueller Wagen günstiger als Referenzfahrzeug ist)
    Zwischensumme Eigenanteil 50€

    Geldwerter Vorteil pro Monat 470€
    Eigenanteil pro Monat 50€

    Im obigen Beispiel beträgt der monatlich zu versteuernde geldwerte Vorteil 470€. Die 50€, welche den geldwerten Vorteil bereits reduziert haben, werden monatlich vom Nettolohn abgezogen. Diese denke ich können steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden, da sie bereits den geldwerten Vorteil/Bruttolohn monatlich reduziert haben. Wie sieht es jedoch mit den 150€ Eigenanteil aus, welche durch den Verrechnungsfaktor zum Referenzfahrzeug entstehen? Können diese in der Lohnsteuer angegeben werden? Der eigentliche Eigenanteil beträgt ja 200€ pro Monat, jedoch werden nur 50€ pro Monat berücksichtigt. Die weiteren 150€, welche ja indirekt geleistet werden, sind aktuell nicht berücksichtigt.

    Ich hoffe, ich konnte meine aktuelle Problematik verständlich darstellen. Im Prinzip würde ich gerne wissen, ob die 150€ Verrechnungsfaktor zwischen Eigenanteil Firmenwagen (200€) und Referenzwert Firmenwagen steuerlich geltend gemacht werden können?
    Sollten noch Rückfragen bestehen, so stehe ich gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

    Mit freundlichem Gruß

    Conner

    #2
    AW: Eigenanteil Firmenwagen 1% Regelung

    Und was bitte hat die Frage mit dem Projekt Elster, also der elektronischen Steuererklärung zu tun?

    Wer in Deutschland Steuerberatung leisten darf, ist gesetzlich geregelt. Die Forumsmitglieder gehören in der Regel nicht dazu.

    Unabhängig davon gilt im Steuerrecht grundsätzlich eine wirtschaftliche Betrachtungsweise.

    Referenzwerte, die manche Firmen für Firmenwägen vorgeben, sind interne Richtlinien, welche steuerliche Wirkung davon ausgehen soll, erschließt sich mir nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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