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Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

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    Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

    Hallo, also mir ist das ein wenig peinlich aber ich habe mein ganzes Leben keine Ahnung von der Steuergeschichte. Ich bin verwitwet und alleinerziehend. Meine Kinder sind beides noch Schüler und leben bei mir Zuhause. Mein Sohn ist 19 und meine Tochter ist 17. Beide werden auch noch längere Zeit zur Schule gehen. Ich bin voll Berufstätig und verdiene rund 30.000 Euro im Jahr.
    Ich bin vom Finanzamt die letzten 5 Jahre immer in Lohngruppe 1 eingruppiert worden. Seit Anfang des Jahres bin ich in Lohngruppe 2 eingegliedert worden, da ich da offensichtlich reingehöre, wie mir eine Frau telefonisch vom Finanzamt mitteilte.

    Kann ich jetzt eigentlich irgendwie eine nachträgliche Überprüfung vom Finanzamt oder Eingruppierung vom Finanzamt für die zuviel bezahlten Steuern verlangen? Schließlich kann das Finanzamt auch 5 Jahre lang Rückforderungen vom Stuerschuldner verlangen, wenn dieser eine falsche Lohnsteuerklasse eingiebt.
    Der Arbeitgeber sagt das er es so vom Finanzamt übermittelt bekam, das ich in Lohnsteuerklasse 1 war.
    Was kann ich machen?

    Wie gesagt, für mich ist das ganze ein Buch mit sieben Siegeln.
    ich habe meine Steuererklärung für letztes Jahr gerade fertig , ich schiebe das immer erbärmlich lange vor mich hin und für mich ist das ein vollkommenes Grauen.

    Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank

    #2
    AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

    Zitat von Spaßbremse Beitrag anzeigen
    Hallo, also mir ist das ein wenig peinlich aber ich habe mein ganzes Leben keine Ahnung von der Steuergeschichte. Ich bin verwitwet und alleinerziehend. Meine Kinder sind beides noch Schüler und leben bei mir Zuhause. Mein Sohn ist 19 und meine Tochter ist 17. Beide werden auch noch längere Zeit zur Schule gehen. Ich bin voll Berufstätig und verdiene rund 30.000 Euro im Jahr.
    Ich bin vom Finanzamt die letzten 5 Jahre immer in Lohngruppe 1 eingruppiert worden. Seit Anfang des Jahres bin ich in Lohngruppe 2 eingegliedert worden, da ich da offensichtlich reingehöre, wie mir eine Frau telefonisch vom Finanzamt mitteilte.

    Kann ich jetzt eigentlich irgendwie eine nachträgliche Überprüfung vom Finanzamt oder Eingruppierung vom Finanzamt für die zuviel bezahlten Steuern verlangen? Schließlich kann das Finanzamt auch 5 Jahre lang Rückforderungen vom Stuerschuldner verlangen, wenn dieser eine falsche Lohnsteuerklasse eingiebt.
    Der Arbeitgeber sagt das er es so vom Finanzamt übermittelt bekam, das ich in Lohnsteuerklasse 1 war.
    Was kann ich machen?

    Wie gesagt, für mich ist das ganze ein Buch mit sieben Siegeln.
    ich habe meine Steuererklärung für letztes Jahr gerade fertig , ich schiebe das immer erbärmlich lange vor mich hin und für mich ist das ein vollkommenes Grauen.

    Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank
    Hallo Frank,
    mache doch einfach eine Steuererklärung für 2011 ff
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

      Na ich musste jedes Jahr eine Lohnsteuererklärung abgeben. Ich habe also jedes Jahr eine abgegeben nur habe ich erst letztes Jahr vom Finanzamt erfahren das ich in der Falschen war.
      Kann ich rückwirkend eine Prüfung beantragen?
      Ich habe somit zuviel bezahlt ohne es zu wissen, da ich davon ausgegangen bin das LSK 1 richtig war, war aber falsch.
      Wie ich jetzt vorgehen muss ist mir ein Rätsel?
      Mfg
      Frank

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        #4
        AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

        Hallo,

        wenn du jedes Jahr die Anlagen für die 2 Kinder richtig ausgefüllt und abgegeben hast, hat das FA richtig gerechnet. Sind in deinem Bescheid Kinderfreibeträge bezügl. Soli berücksichtigt? Alleinerziehungsfreibetrag?
        Die Steuerklasse auf der Lohnsteuerbescheinigung spielt dann keine Rolle.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

          Also seit dem ich dieses Jahr auf Lohnsteuerklasse 2 eingeordnet bin, zahle ich monatlich weniger Steuern und habe mehr Netto, also das die Lohnsteuerklassen keine Rolle spielen kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

          mfg

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            #6
            AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

            Zitat von Spaßbremse Beitrag anzeigen
            Na ich musste jedes Jahr eine Lohnsteuererklärung abgeben. Ich habe also jedes Jahr eine abgegeben nur habe ich erst letztes Jahr vom Finanzamt erfahren das ich in der Falschen war.
            Kann ich rückwirkend eine Prüfung beantragen?
            Ich habe somit zuviel bezahlt ohne es zu wissen, da ich davon ausgegangen bin das LSK 1 richtig war, war aber falsch.
            Wie ich jetzt vorgehen muss ist mir ein Rätsel?
            Mfg
            Frank
            Nur zum Begriff:
            Einkommensteuererklärung

            hat mit Elsterlohn nix zu tun, weil Du kein Arbeitgeber bist.
            Gruss (S)stiller
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            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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              #7
              AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

              Hallo,

              Zitat:
              Also seit dem ich dieses Jahr auf Lohnsteuerklasse 2 eingeordnet bin, zahle ich monatlich weniger Steuern und habe mehr Netto, also das die Lohnsteuerklassen keine Rolle spielen kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

              Das ist doch klar. Da die Freibeträge (Alleinerziehend,Kinder) beim Abzug der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden.
              In den Jahren vorher (Stkl I) hast du bei richtig ausgefüllter Erklärung eine höhere Erstattung vom FA bekommen

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

                Im Ergebnis dürfte eigentlich nichts passiert sein, außer dass der Fiskus über den zu hohen Lohnsteuerabzug einen zinslosen Kredit erhalten hat.

                Beim aktuellen Zinsniveau dürfte sich der Schaden in Grenzen halten, einen Schuldigen wird man nicht finden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

                  Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
                  Also Lohnsteuer zurückbekommen habe ich noch nie, normal zahle ich so um die 20 Euro nach.
                  Ob ich alles richtig ausgefüllt habe? Sorry ich bin Arbeiter, das kann ein Arbeiter überhaupt nicht verstehen. Es ist mit Sicherheit auch so gewollt!
                  Leider habe ich überhaupt nicht die Zeit mich um den ganzen Kram zu kümmern und verstehen kann ich das alles sowieso nicht.
                  Mich hat eigentlich nur gewundert das ich mehr Lohn bekomme weil ich weniger Steuern bezahle, seit diesem Jahr nachdem ich in Lohnsteuergruppe 2 eingruppiert worden bin.
                  Ich wollte eigentlich nur wissen ob man irgendwas machen kann damit die die letzten Jahre noch einmal überprüfen.
                  Wenn man die Falsche Lohngruppe bei der Erklärung einträgt und 3 anstatt 1 dann kommt das Finanzamt doch auch und sagt : Zahle mal die letzten Jahre nach!
                  Darum ging es eigentlich.

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                    #10
                    AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

                    Hallo,

                    Ich frage noch einmal?
                    Hast du in den vergangenen Jahren mit Steuerklasse 1 (nicht Lohnsteuergruppe ) die Anlage Kind für deine Kinder ausgefüllt?

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

                      Ja, aber ob richtig weis ich nicht?

                      mfg

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                        #12
                        AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

                        Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird entsprechend der Lohnsteuerklasse berechnet. Bei der Einkommensteuererklärung wird die tatsächliche Steuer unabhängig von der Steuerklasse festgestellt und mit der vorausbezahlten Lohnsteuer verrechnet.

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                          #13
                          AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

                          Da mir hier einiges an Grundlagenwissen zu scheinen fehlt, vielleicht mal das, was die anderen schrieben, zusammengefasst und ergänzt. Auch wenn das ganze Thema mal wieder rein gar nichts mit Elster zu tun hat.

                          Alleinerziehenden steht von ihren Einkünften ein Entlastungsfreibetrag von 1308€ zu, der steuerfrei bleibt.
                          Dieser Freibetrag wird in der Lohnsteuerklasse 2 berücksichtigt, das ist der einzige Unterschied zur LSt-Klasse 1.
                          Dadurch bleiben letztlich monatlich 1308/12, also 109€ vom Bruttoentgelt unbesteuert, der Lohnsteuerabzug wird also niedriger.
                          Grundlage für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber ist die früher auf der Lohnsteuerkarte angegebene bzw. inzwischen elektronisch abgerufene Steuerklasse. Hieran ist der Arbeitgeber gebunden, wäre ja noch schöner, wenn ein Arbeitgeber einfach auf Grundlage der schönen blauen Augen eines Arbeitnehmers mal eben anders besteuern könnte.

                          Von der Lohnsteuer zu unterscheiden ist die Einkommensteuer. Hier wird anhand der Einkommensteuererklärung (eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht, vielleicht einfach mal gucken, was auf Seite 1 des Hauptvordrucks oben steht!) die Einkommensteuer berechnet, völlig unabhäng von Lohnsteuerklasse usw.

                          In der Einkommensteuer wird der Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende berücksichtigt, wenn die Anlage(n) Kind richtig ausgefüllt werden, was sich für die ESt-Erklärung 2014 in der Anlage Kind im Abschnitt Entlastungsbetrag für Alleinerziehende folgende Angaben gemacht werden:
                          • Zeile 44: Das Kind war mit mir in der gemeinsamen Wohnung gemeldet: 0101-3112
                          • Zeile 45: Für das Kind wurde mir Kindergeld ausgezahlt: 0101-3112
                          • Zeile 46: Außer mir war in der gemeinsamen Wohnung volljährige Person gemeldet, für die keine Anlage Kind beigefügt ist: Nein
                          • Zeile 47: Es bestand eine Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einer volljährigen Person, für die keine Anlage Kind beigefügt ist: Nein


                          Wird das ausgefüllt, ist alles gut, selbst wenn die Lohnsteuerklasse falsch war, denn bei der festgesetzten Einkommensteuer wird der Entlastungsbetrag berücksichtigt, und zu viel bezahlt Lohnsteuer wird erstattet.

                          Wurde das nicht eingetragen, ist das schlecht.

                          Einkommensteuerbescheide werden nach einem Monat bestandskräftig. Danach können sie innerhalb gewisser Fristen aufgehoben werden, wenn dem FA neue Tatsachen (z.B. es nun erfährt, dass Max Mustermann allein erziehend ist) bekannt werden.

                          Allerdings sind Änderungen zugunsten des Steuerpflichtigen grundsätzlich ausgeschlossen, wenn ihn ein grobes Verschulden trifft.
                          Als grobes Verschulden wird i.A. angenommen z.B. wenn
                          • ausdrückliche Hinweise in zugegangenen Vordrucken, Merkblättern oder sonstigen Mitteilungen des Finanzamts nicht beachtet werden,
                          • ausdrücklich in Steuererklärungsformularen gestellte, auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogene Frage, nicht beachtet werden (BFH Urteil vom 10.8.1988, BStBl II 1989, 131).


                          In der Anleitung zur Anlage Kind wird auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hingewiesen und welche Voraussetzungen gelten, es wird wie oben dargestellt auch ausdrücklich nach diesen Sachverhalten in der Anlage Kind gefragt.

                          Dies zeigt leider, dass es in besonderen Lebenssituationen, wozu ich durchaus zähle, dass der Ehepartner stirbt und man mit den Kindern allein da steht, die erhebliche steuerliche Auswirkungen haben können, sich beraten lassen sollte. Einfache Fragen beantwortet das FA, ansonsten gibt es Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater.

                          Das FA ist jedenfalls nicht dazu verpflichtet, selbst zu ermitteln, ob jemand mit seinen Kindern allein lebt oder nicht, und ihm deswegen eventuell ein Entlastungsbetrag zusteht.

                          PS: Das ist natrürlich nur eine allgemeine Darstellung, ohne konkrete Anwendbarkeit auf den Einzelfall. Wie gesagt, steuerliche Beratung ist nicht zu ersetzen, insbesondere nicht durch ein Forum.
                          Zuletzt geändert von neysee; 26.05.2015, 09:39.

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                            #14
                            AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

                            Ich würde dir raten zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu gehen

                            Hier hat das offensichtlich keinen Sinn.
                            Mfg

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Falsche Zuweisung der Lohnsteuerklasse durch das Finanzamt! 1 statt 2

                              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                              Ich würde dir raten zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu gehen

                              Hier hat das offensichtlich keinen Sinn.
                              Grundsätzlich ist es die sinnvollste Empfehlung, zum StB oder LStHV zu gehen.

                              Aber - was noch keiner hinterfragt hat - seit wann ist die Fragende verwitwet? Denn in den Jahren, wo sie nicht das ganze Jahr verwitwet war, hat sie wahrscheinlich noch mit ihrem Mann / Partner zusammengelebt und dann völlig richtig die Lohnsteuerklasse 1 angerechnet bekommen, verheiratet war sie ja scheinbar nicht.

                              Davon mal abgesehen: Die Einkommensteuerbescheide sind 1 Monat nach Bekanntgabe grundsätzlich nicht mehr " "überprüfbar" " bzw. nicht mehr änderbar.

                              Hauptsächlichste Ausnahmen: Es wurde der Vorbehalt der Nachprüfung im Bescheid vermerkt oder er ist in den Punkten, die man ändern möchte, vorläufig. Oder man hat keine Schuld am Nichterklären von steuermindernden Tatsachen, was die Steuerklasse 2 bzw. der dahinterstehende Freibetrag wäre.

                              Also entweder sind die Bescheide in Ordnung oder wahrscheinlich nicht mehr änderbar. Glaskugel ist zur Zeit nicht in Betrieb...
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Ronald

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