Hallo liebes Elster-Forum und guten Abend,
eigentlich würde ich mich nicht einfach in einem Forum anmelden und dann direkt - ohne selbst irgendetwas beizutragen - Fragen stellen.
Allerdings komme ich aktuell absolut nicht mehr weiter und kann daher nur um eure Hilfe bitten
Folgendes Szenario:
Ich habe 2007-2010 studiert (dualer Bachelor, regelmäßig Einkünfte), 2010-2012 gearbeitet, 2012-2014 erneut studiert (Master, keine Einkünfte).
Sämtliche Steuererklärungen bis 2012 sind erledigt.
Aktuell hänge ich an der Steuererklärung für 2013, also das erste volle Studienjahr:
1. Gemäß diverser Quellen ist ein Zweitstudium, wozu in diesen Quellen auch ein Masterstudium gezählt wird, eine Fortbildung.
Ganz nachvollziehen kann ich diese Einordnung nicht, da es nach meinem Verständnis keinen direkten Bezug zum zuvor ausgeübten Beruf gibt, aber nun gut.
In der Annahme es handelt sich tatsächlich um eine Fortbildung habe ich meine Ausgaben für das Studium (Fahrkosten, Arbeitsmaterialien, Studienbeiträge, ...) im Bereich Ausgaben zu Löhnen und Gehältern / Fortbildungskosten angegeben.
Mein Programm für die Erstellung der Steuererklärung (WISO Steuer 2014) bemängelt nun, dass ich Fortbildungskosten erfasst habe, obwohl ich keine Einnahmen hatten.
Eigentlich dachte ich nach längerer Recherche das würde so alles stimmen, der Hinweis hat mich jetzt aber wieder verunsichert.
Sind die Ausgaben für das Masterstudium an der richtigen Stelle (und ich kann den Hinweis des Programms ignorieren) oder muss ich hier eine Korrektur vornehmen?
2. Sinn der Steuererklärung für das Jahr ist ein Verlustrücktrag bzw. -vortrag.
Auch zu diesem Thema habe ich schon ausgiebig recherchiert und habe jetzt folgendes Verständnis für die Thematik:
Prinzipiell erfolgt ein Verlustrücktrag, falls das vorhergehende Steuerjahr noch nicht abgeschlossen (d.h. die Steuererklärung abgegeben und bearbeitet) ist.
Sollte der Verlustrücktrag nicht möglich sein (wie in meinem Fall), erfolgt automatisch ein -vortrag bis das gesamte Defizit "aufgebraucht" ist.
Stimmt das so bzw. könntet ihr mich ggf. an den entscheidenden Stellen korrigieren falls es nicht stimmt?
Ich weiß es gibt zu diesem Thema diverse Beiträge in diversen Foren und auf diversen Internetseiten und ich hoffe ich habe mit Hilfe dieser schon ein grundlegendes Wissen aufgebaut.
Trotzdem würde ich mich freuen, wenn sich einer der Experten kurz die Zeit nehmen würde und meine Fragen - gerne auch mit Verweis auf entsprechende Beiträge - beantworten könnte.
Sollten inhaltliche Unklarheiten bestehen, lasst es mich bitte wissen, damit ich entsprechende Ergänzungen geben kann.
Ich danke euch, schönen Abend und beste Grüße
Stephan
eigentlich würde ich mich nicht einfach in einem Forum anmelden und dann direkt - ohne selbst irgendetwas beizutragen - Fragen stellen.
Allerdings komme ich aktuell absolut nicht mehr weiter und kann daher nur um eure Hilfe bitten
Folgendes Szenario:
Ich habe 2007-2010 studiert (dualer Bachelor, regelmäßig Einkünfte), 2010-2012 gearbeitet, 2012-2014 erneut studiert (Master, keine Einkünfte).
Sämtliche Steuererklärungen bis 2012 sind erledigt.
Aktuell hänge ich an der Steuererklärung für 2013, also das erste volle Studienjahr:
1. Gemäß diverser Quellen ist ein Zweitstudium, wozu in diesen Quellen auch ein Masterstudium gezählt wird, eine Fortbildung.
Ganz nachvollziehen kann ich diese Einordnung nicht, da es nach meinem Verständnis keinen direkten Bezug zum zuvor ausgeübten Beruf gibt, aber nun gut.
In der Annahme es handelt sich tatsächlich um eine Fortbildung habe ich meine Ausgaben für das Studium (Fahrkosten, Arbeitsmaterialien, Studienbeiträge, ...) im Bereich Ausgaben zu Löhnen und Gehältern / Fortbildungskosten angegeben.
Mein Programm für die Erstellung der Steuererklärung (WISO Steuer 2014) bemängelt nun, dass ich Fortbildungskosten erfasst habe, obwohl ich keine Einnahmen hatten.
Eigentlich dachte ich nach längerer Recherche das würde so alles stimmen, der Hinweis hat mich jetzt aber wieder verunsichert.
Sind die Ausgaben für das Masterstudium an der richtigen Stelle (und ich kann den Hinweis des Programms ignorieren) oder muss ich hier eine Korrektur vornehmen?
2. Sinn der Steuererklärung für das Jahr ist ein Verlustrücktrag bzw. -vortrag.
Auch zu diesem Thema habe ich schon ausgiebig recherchiert und habe jetzt folgendes Verständnis für die Thematik:
Prinzipiell erfolgt ein Verlustrücktrag, falls das vorhergehende Steuerjahr noch nicht abgeschlossen (d.h. die Steuererklärung abgegeben und bearbeitet) ist.
Sollte der Verlustrücktrag nicht möglich sein (wie in meinem Fall), erfolgt automatisch ein -vortrag bis das gesamte Defizit "aufgebraucht" ist.
Stimmt das so bzw. könntet ihr mich ggf. an den entscheidenden Stellen korrigieren falls es nicht stimmt?
Ich weiß es gibt zu diesem Thema diverse Beiträge in diversen Foren und auf diversen Internetseiten und ich hoffe ich habe mit Hilfe dieser schon ein grundlegendes Wissen aufgebaut.
Trotzdem würde ich mich freuen, wenn sich einer der Experten kurz die Zeit nehmen würde und meine Fragen - gerne auch mit Verweis auf entsprechende Beiträge - beantworten könnte.
Sollten inhaltliche Unklarheiten bestehen, lasst es mich bitte wissen, damit ich entsprechende Ergänzungen geben kann.
Ich danke euch, schönen Abend und beste Grüße
Stephan
Kommentar