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Fahrkosten (Entfernungspauschale) ??

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    Fahrkosten (Entfernungspauschale) ??

    Wahrscheinlich bin ich nicht richtig hier, aber da ich meine Lohnsteuer über Elster mache habe ich mich gleich hier an dieses Forum angeschlossen!

    Ich arbeite in Einsatzwechseltätigkeit und fahre zu den Baustellen mit meinem Privatfahrzeug und rechne die gefahrenen Kilometer über die Firma ab.
    Ich bekomme pro Kilometer 0,3 € steuerfrei ausbezahlt, so wie es auch das FA anerkennt. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigug sind diese Auszahlungen vom
    Arbeitgeber aber nicht eingetragen. Lediglich die Mehraufwendungen Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit. Da stecken aber kein Kilometergeld mit drin.

    Theoretisch könnte ich die gefahrenen Kilometer doch nochmal steuerlich angeben bei Dienstreisen oder? Natürlich mit entsprechender Bescheinigung vom Arbeit-
    geber und Auflistung der Strecken?

    Gruß

    #2
    AW: Fahrkosten (Entfernungspauschale) ??

    Du solltest mal mit dem Lohnbüro deines AG Rücksprache halten.
    Wenn dir steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden, so sind diese auch in der Lohnsteuerbescheinigung aufzuführen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrkosten (Entfernungspauschale) ??

      Keine Bescheinigung von Fahrt- und Übernachtungskosten

      Anlässlich einer Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Fahrtkosten bzw. Übernachtungskosten müssen nicht in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden. Steuerfreier Fahrtkostenersatz kann jedoch in den nicht amtlich belegten Zeilen freiwillig vom Arbeitgeber bescheinigt werden.

      http://www.haufe.de/personal/persona...HI1565830.html

      Habe ich gerade wo gefunden

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrkosten (Entfernungspauschale) ??

        Theoretisch könnte ich die gefahrenen Kilometer doch nochmal steuerlich angeben bei Dienstreisen oder? Natürlich mit entsprechender Bescheinigung vom Arbeitgeber und Auflistung der Strecken?
        Grau ist jede Theorie, also vergiss es! Da würde ja der AG Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten müssen.

        Die steuerfreien Fahrtkostenerstattungen müssen zwar nicht in die Lohnsteuerbescheinigung, im Lohnkonto sind sie aber erfasst und bei einer Lohnsteueraußenprüfung wäre das problemlos feststellbar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Fahrkosten (Entfernungspauschale) ??

          Ist irgendwie schon nachvollziehbar. Aber warum steht das nicht in der Lohnsteuerbescheinigung was für einen Hintergrund hat das ? Die verpfegungsmehraufwendungen stehen ja auch drin. Die bekomme ich ja auch steuerfrei ausbezahlt!

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            #6
            AW: Fahrkosten (Entfernungspauschale) ??

            Das ist eben alles so geregelt, wobei es beim Verpflegungsmehraufwand auch eine Befreiungsmöglichkeit von der Verpflichtung des Arbeitgebers gibt, diesen im Lohnkonto mitzuführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 LStDV). Dann muss der steuerfrei gezahlte Betrag auch nicht zwingend auf der Lohnsteuerbescheinigung erscheinen.

            Einzelheiten zu den notwendigen Einträgen sind aus Abschnitt I., Ziffern 10. bis 12. des nachstehend verlinkten BMF-Schreibens ersichtlich.


            http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=1
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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