Firmenwagen Anlage N

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  • chris78
    Neuer Benutzer
    • 28.05.2015
    • 2

    #1

    Firmenwagen Anlage N

    Hallo,

    habe letztes Jahr ein Firmenwagen bekommen und mache jetzt meine Steuererklärung. Dieser wird nach der 1% Regelung (Brutto drauf, netto runter) auf meiner Lohnbescheinigung besteuert. Somit ist dann er GW Vorteil abgegolten ? Muss ich dann noch was eintragen in Anlage N ?

    Vielen Dank,
  • Elster-Tester
    Neuer Benutzer
    • 09.04.2013
    • 2511

    #2
    AW: Firmenwagen Anlage N

    Nein, muss es nicht.
    Mfg

    Kommentar

    • chris78
      Neuer Benutzer
      • 28.05.2015
      • 2

      #3
      AW: Firmenwagen Anlage N

      Super vielen Dank.

      Kommentar

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