Hallo,
leider finden sich im Internet verschiedene Informationen darüber, wann man als Arbeitnehmer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben.
Sehr häufig ist davon die Rede, daß man prinzipiell die Pflicht hat, eine Steuererklärung abzugeben, wenn man (so wie ich) als Lediger mehr als den Grundfreibetrag (8354 €) im Kalenderjahr verdient. Auf anderen Seiten steht dann, daß diese Grenze nur für Einkommen aus selbstständiger Arbeit gilt. Um sicher zu gehen, habe ich mal ins Gesetz geschaut:
Soweit ich das verstehe ist für mich als Arbeitnehmer § 46 im EStG ausschlaggebend. Demnach wäre ich nur verpflichtet, wenn für mich einer der in Absatz (2) aufgeführten Fälle zutrifft. Da keiner dieser Fälle zutrifft, würde ich behaupten, daß für mich keine Steuererklärungspflicht besteht. Davon, daß man als Arbeitnehmer immer eine Steuererklärung machen muss, wenn man mehr als den Grundfreibetrag einnimmt, habe ich im Gesetz nichts gefunden.
Weiß hier jemand ob ich (ledig, Arbeitnehmer, nehme mehr als den Grundfreibetrag im Jahr ein, erfülle keinen der Fälle von §46(2)EStG) nun steuererklärungspflichtig bin oder nicht?
Gruß
Calir
leider finden sich im Internet verschiedene Informationen darüber, wann man als Arbeitnehmer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben.
Sehr häufig ist davon die Rede, daß man prinzipiell die Pflicht hat, eine Steuererklärung abzugeben, wenn man (so wie ich) als Lediger mehr als den Grundfreibetrag (8354 €) im Kalenderjahr verdient. Auf anderen Seiten steht dann, daß diese Grenze nur für Einkommen aus selbstständiger Arbeit gilt. Um sicher zu gehen, habe ich mal ins Gesetz geschaut:
Soweit ich das verstehe ist für mich als Arbeitnehmer § 46 im EStG ausschlaggebend. Demnach wäre ich nur verpflichtet, wenn für mich einer der in Absatz (2) aufgeführten Fälle zutrifft. Da keiner dieser Fälle zutrifft, würde ich behaupten, daß für mich keine Steuererklärungspflicht besteht. Davon, daß man als Arbeitnehmer immer eine Steuererklärung machen muss, wenn man mehr als den Grundfreibetrag einnimmt, habe ich im Gesetz nichts gefunden.
Weiß hier jemand ob ich (ledig, Arbeitnehmer, nehme mehr als den Grundfreibetrag im Jahr ein, erfülle keinen der Fälle von §46(2)EStG) nun steuererklärungspflichtig bin oder nicht?
Gruß
Calir
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