Hallo ihr lieben,
seit Oktober 2013 befinde ich mich im Masterstudium und möchte jetzt Steuererklärung + Verlustvortrag für das Jahr 2014 machen.
Im Jahr 2014 habe ich ohne Pause studiert und ab Juni 2014 als Werkstudentin gearbeitet, jedoch insgesamt für das Jahr 2014 weniger als 8xxx Euro erhalten, somit kann ich die bezahlten Steuerbeiträge (irgendwas um die 250-300 Euro) zurückerhalten. Da ich für das Masterstudium auch den Verlustvortrag stellen kann, habe ich fleißig alle Belege gesammelt.
Nur bei einer Sache habe ich nicht nachgedacht, außerdem habe ich ein paar Fragen zu dem Prozedere:
- Studienbeiträge, die haben meine Eltern für mich bezahlt, weil es zugegebenermaßen einfach nur bequemer war. Ich habe jedoch gelesen, dass es kein Problem sein sollte, da der Zweck ja mein Studium ist. Nun stellt sich für mich die Frage, wie kann ich die Kosten belegen? An der Uni einen Beleg ausstellen lassen (geht sowas?), Kopien der Kontoauszüge der Eltern mitabgeben?
- Da ich gearbeitet habe und seit dem letzten Jahr auch über 25 bin muss ich mich selbst krankenversichern. Wie weise ich diese Kosten nach? Meine Kontoauszüge einreichen oder kann man bei der KK Belege für bezahlte Beiträge anfordern?
- Ich habe die Wohnung in der ich mit meinem Freund wohne nicht als Zweitwohnsitz angemeldet :-( Wir haben außerdem keinen extra Lernraum, weil hier die Mieten einfach nur sau teuer sind und man es sich nicht leisten kann. Somit steht ein Schreibtisch im Schlafzimmer und eins im Wohnzimmer. Kann ich trotzdem mein Anteil der Miete (wie sieht es mit Strom und Heizungskosten aus?) absetzen oder habe ich es komplett vergeigt, indem ich die Wohnung nicht als Zweitwohnsitz angemeldet habe? Kann ich trotzdem die 1250/a absetzen bzw. versuchen diese abzusetzen?
- Ich habe gelesen, dass man den Verlustvortrag in der Anlage N macht und auf der Seite 1 des Hauptvordrucks einen Häckchen an der richtigen Stelle setzt. Vergesse ich etwas und muss irgendwo irgendwas erwähnen, damit es seine Richtigkeit hat? In meinem Fall sind diese Ausgaben dann Sonderkosten und nicht Werbungskosten oder bringe ich da etwas durcheinander?
- Ich wohne 1 km von der Uni entfernt, habe jedoch gelesen, dass man die "Anfahrtkosten" mit 0,30 Euro ebenfalls angeben kann. Auf den ersten Blick denke ich mir, komm lass es sein, weil es echt wenig ist, aber auf das Jahr gerechnet an Werktagen sind es auch 150 Euro. Daher die Frage, kann ich pauschal 250 Werktage * 2 (hin und her) *0,30 rechnen oder muss ich nachweisen, wann ich zur Uni gefahren bin, dann lass ich es sein, da es sich an dieser Stelle echt nicht lohnt.
Ich danke schonmal mehrmals im Voraus!
seit Oktober 2013 befinde ich mich im Masterstudium und möchte jetzt Steuererklärung + Verlustvortrag für das Jahr 2014 machen.
Im Jahr 2014 habe ich ohne Pause studiert und ab Juni 2014 als Werkstudentin gearbeitet, jedoch insgesamt für das Jahr 2014 weniger als 8xxx Euro erhalten, somit kann ich die bezahlten Steuerbeiträge (irgendwas um die 250-300 Euro) zurückerhalten. Da ich für das Masterstudium auch den Verlustvortrag stellen kann, habe ich fleißig alle Belege gesammelt.
Nur bei einer Sache habe ich nicht nachgedacht, außerdem habe ich ein paar Fragen zu dem Prozedere:
- Studienbeiträge, die haben meine Eltern für mich bezahlt, weil es zugegebenermaßen einfach nur bequemer war. Ich habe jedoch gelesen, dass es kein Problem sein sollte, da der Zweck ja mein Studium ist. Nun stellt sich für mich die Frage, wie kann ich die Kosten belegen? An der Uni einen Beleg ausstellen lassen (geht sowas?), Kopien der Kontoauszüge der Eltern mitabgeben?
- Da ich gearbeitet habe und seit dem letzten Jahr auch über 25 bin muss ich mich selbst krankenversichern. Wie weise ich diese Kosten nach? Meine Kontoauszüge einreichen oder kann man bei der KK Belege für bezahlte Beiträge anfordern?
- Ich habe die Wohnung in der ich mit meinem Freund wohne nicht als Zweitwohnsitz angemeldet :-( Wir haben außerdem keinen extra Lernraum, weil hier die Mieten einfach nur sau teuer sind und man es sich nicht leisten kann. Somit steht ein Schreibtisch im Schlafzimmer und eins im Wohnzimmer. Kann ich trotzdem mein Anteil der Miete (wie sieht es mit Strom und Heizungskosten aus?) absetzen oder habe ich es komplett vergeigt, indem ich die Wohnung nicht als Zweitwohnsitz angemeldet habe? Kann ich trotzdem die 1250/a absetzen bzw. versuchen diese abzusetzen?
- Ich habe gelesen, dass man den Verlustvortrag in der Anlage N macht und auf der Seite 1 des Hauptvordrucks einen Häckchen an der richtigen Stelle setzt. Vergesse ich etwas und muss irgendwo irgendwas erwähnen, damit es seine Richtigkeit hat? In meinem Fall sind diese Ausgaben dann Sonderkosten und nicht Werbungskosten oder bringe ich da etwas durcheinander?
- Ich wohne 1 km von der Uni entfernt, habe jedoch gelesen, dass man die "Anfahrtkosten" mit 0,30 Euro ebenfalls angeben kann. Auf den ersten Blick denke ich mir, komm lass es sein, weil es echt wenig ist, aber auf das Jahr gerechnet an Werktagen sind es auch 150 Euro. Daher die Frage, kann ich pauschal 250 Werktage * 2 (hin und her) *0,30 rechnen oder muss ich nachweisen, wann ich zur Uni gefahren bin, dann lass ich es sein, da es sich an dieser Stelle echt nicht lohnt.
Ich danke schonmal mehrmals im Voraus!
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