Ich bin selbstständiger (gewerblicher) Software-Entwickler und hatte bisher meinen Arbeitsplatz in einem meiner Privaträume integriert. Deshalb habe ich in den letzten Jahren garnicht versucht Kosten für Miete etc. als Betriebsausgabe geltend zu machen. Seit 2015 habe ich jetzt ein separates Büro innerhalb meiner neuen Privatwohnung, das nur Einrichtungsgegenstände enthält, die für meine berufliche Tätigkeit relevant sind. Meine berufliche Tätigkeit findet im übrigen zu über 90% in diesem Raum statt. Ob und inwieweit die Kosten für das Arbeitszimmer anerkannt werden, soll hier jedoch NICHT die Frage sein.
Angenommen, die Kosten würden anerkannt. Nun würde ich in den kommenden EÜRs gerne Warmmiete und Stromkosten geltend machen. Die Warmmiete zahle ich als Privatperson an meinen Vermieter. Ich würde hier also den entsprechenden Anteil von meinem Geschäftskonto auf mein Privatkonto überweisen, mir einen Beleg darüber ausstellen und die Kosten in die entspechende Zeile in der EÜR aufnehmen. Wäre das so korrekt?
Für den Strom habe ich als Privatperson einen Vertrag mit den Stadtwerken. Den Anteil des gewerblichen Stromverbrauchs habe ich durch Messung ermittelt, er beträgt im Schnitt 31% des Verbrauchs der gesamten Wohnung. Hier gibt es das Problem, dass die Stromrechnung der Stadtwerke ja Umsatzsteuer enthält. Ich kann ja allerdings als Privatperson meinem Gewerbe keine Rechnung (schon garnicht mit USt) über die anteiligen Stromkosten ausstellen. Wie erstatte ich mir selbst die Stromkosten? Muss die Umsatzsteuer berücksichtigt werden?
Vielen Dank für jeden Tip,
Nicolas
Angenommen, die Kosten würden anerkannt. Nun würde ich in den kommenden EÜRs gerne Warmmiete und Stromkosten geltend machen. Die Warmmiete zahle ich als Privatperson an meinen Vermieter. Ich würde hier also den entsprechenden Anteil von meinem Geschäftskonto auf mein Privatkonto überweisen, mir einen Beleg darüber ausstellen und die Kosten in die entspechende Zeile in der EÜR aufnehmen. Wäre das so korrekt?
Für den Strom habe ich als Privatperson einen Vertrag mit den Stadtwerken. Den Anteil des gewerblichen Stromverbrauchs habe ich durch Messung ermittelt, er beträgt im Schnitt 31% des Verbrauchs der gesamten Wohnung. Hier gibt es das Problem, dass die Stromrechnung der Stadtwerke ja Umsatzsteuer enthält. Ich kann ja allerdings als Privatperson meinem Gewerbe keine Rechnung (schon garnicht mit USt) über die anteiligen Stromkosten ausstellen. Wie erstatte ich mir selbst die Stromkosten? Muss die Umsatzsteuer berücksichtigt werden?
Vielen Dank für jeden Tip,
Nicolas
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