AW: Verlustvortrag vor der Selbständigkeit
Ja, du trägst deinen Verlust (mit Minus) in die Zeile 4 der Anlage G ein.
Grundsätzlich werden Verluste eines Jahres mit anderen Einkünften des gleichen Jahres verrechnet. Nur wenn sich am Ende ein negativer GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE ergibt, kann ein Verlust entstehen.
Und dieser Verlust würde grundsätzlich zuerst in das Vorjahr zurück getragen werden, es sei denn im Hauptvordruck Seite 4 (Zeile 93) wird der Rücktrag (z.B. auf 0 EUR) begrenzt.
Zeile 22 der Anlage G sollte keine Rolle spielen, oder handelt es sich um die Steuererklärung von Eheleuten/ (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnern?
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Keine Ankündigung bisher.
Verlustvortrag vor der Selbständigkeit
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AW: Verlustvortrag vor der Selbständigkeit
Hallo. Muss nochmal zurück fragen.
Ich setze auf dem Hauptvordruck den Haken bei Festsetzung des Verlustvortrages. Und trage bei Anlage G den Verlust mit negativem Vorzeichen ein (Zeile 4). Richtig?
Wenn ich dann aber die "Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer" von Elster mache, wird dieser Verlust im laufenden Jahr 2014 verrechnet und offensichtlich nicht vorgetragen!?!?
Und was hat es mit der Zeile 22 auf sich?
Danke nochmal
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AW: Verlustvortrag vor der Selbständigkeit
Ja Anlage G bzw Anlage S mit Verlust.
Paragraph 11 EStG beachten.
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Verlustvortrag vor der Selbständigkeit
Hallo,
ich plane mich Ende diesen Jahres nach der Elternzeit selbständig zu machen. Dafür hatte ich letztes Jahr schon Kurse besucht und auch andere Ausgaben. Diese kann ich ja jetzt schon in der ESt angeben.
Muss ich das in der Anlage G als Negativbetrag bei Gewinn in Zeile 4 angeben? Und muss dann in Zeile 22 ebenfalls etwas eingetragen werden oder muss das erst bei bestehendem Gewerbe getan werden?
Gibt es sonst noch etwas auszufüllen oder zu beachten?
Stehe grad aufm Schlauch :/
Danke schon einmal für eure Hilfe!Stichworte: -
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