Hallo,
folgende Situation:
Ich habe eine selbst genutzte Eigentumswohnung. Jetzt möchte ich meine Steuererklärung machen und möchte dort auch die angefallenen Handwerkerrechnungen absetzen.
Da ich aber noch keine Jahresabrechnung habe fehlt mit die nötige Bescheinigung für 2014.
Ich habe mal gehört, dass diese einmaligen Aufwendungen erst in dem Jahr der Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung anerkannt werden. Das würde ja bedeuten, dass man ein Jahr hinterherhinkt und die Rechnungen für 2013 in der Erklärung für 2014 angibt.
Stimmt das so?
folgende Situation:
Ich habe eine selbst genutzte Eigentumswohnung. Jetzt möchte ich meine Steuererklärung machen und möchte dort auch die angefallenen Handwerkerrechnungen absetzen.
Da ich aber noch keine Jahresabrechnung habe fehlt mit die nötige Bescheinigung für 2014.
Ich habe mal gehört, dass diese einmaligen Aufwendungen erst in dem Jahr der Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung anerkannt werden. Das würde ja bedeuten, dass man ein Jahr hinterherhinkt und die Rechnungen für 2013 in der Erklärung für 2014 angibt.
Stimmt das so?
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