Hallo , mache für meine "Kleine" die Steuererklärung und bin auf den Verlustvortrag gestoßen. Sie studiert seit letztem Jahr an ihrem Master ( in Weiterbildung) neben ihrer Arbeit und ich wollte gerade die Erklärung anfangen. Da sie aber nur 20 Stunden arbeitet , hat sie bei niedrigem Gehalt kaum Steuerabzüge...somit auch keine große Erstattung trotz hoher Kosten . Kann ich beides machen...also Steuererklärung plus Verlustvortrag für die nächsten Jahre? Oder ist es dann fürs FA abgegolten , wenn sie ihre 79 Euro gezahlten Steuern erstattet bekommt? Danke für eure Antworten.
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AW: Verlustvortrag
Die entscheidende Frage ist doch, ob sie überhaupt einen "Verlust" hat, den sie vortragen kann. Einen "Verlust" hat sie, wenn der "Gesamtbetrag der Einkünfte" negativ ist. Bitte den Begriff in der Steuerberechnung exakt suchen, denn der weiter unten stehende Begriff "zu versteuerndes Einkommen", der regelmäßig kleiner oder negativer ist, interessiert nicht.
Fazit: Wenn die Einkommensteuer 0 € beträgt, gibt es keinen Verlustvortrag, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte 0 € oder höher ist, "hohe" Werbungskosten gehen dann ins Leere. Selbst wenn es aber einen Verlustvortrag GÄBE z.B. von 3.000 €, in 2015 aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einer Steuer von 0 € z.B. 4.000 € betragen würde, gibt es zwar einen Verlustvortrag, er hat aber keinerlei steuerliche Auswirkung.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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AW: Verlustvortrag
Hallo picard777, danke für deine Antwort...aber so ganz schlau werde ich leider daraus nicht. Meine Tochter bezahlt ( bzw wir) 4000.- Euro Studiengebühren, da sie 200 km von zuhause studiert und das nebenbei ist, also immer 3-4 oder 7 Tage im Monat ... Braucht sie ein Zimmer für diese Zeit, Essen etc. Fahrkosten und und und
Ist das jetzt absetzbar oder nicht? Sorry für meine vielleicht dumme Frage, aber ich möchte keine falschen Eintragungen machen und vielleicht dem Staat auch noch mehr Geld schenken
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AW: Verlustvortrag
Nochmal die Frage, ob das überhaupt etwas bringt ? Wie hoch ist denn der Arbeitslohn, wie hoch die "normalen" Werbungskosten und wie hoch die für Dich "strittigen" Werbungskosten ? Will sagen: Bekommst Du nun einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte oder nicht, wenn das alles Werbungskosten WÄREN ?
Die Unterkunftskosten wären nur Werbungskosten, wenn das eine doppelte Haushaltsführung WÄRE. Das setzt aber wiederum eine eigene Wohnung "zu Hause" voraus, was jetzt aber ganz klar über das Thema "Elster" hinausgeht und Sache für einen steuerberatenden Beruf wäre.Schönen Gruß
Picard777
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AW: Verlustvortrag
Tendenziell ist es wie gesagt keine doppelte Haushaltsführung, aber wie gesagt Sache einer Steuerberatung.
Es bringt Dir aber immer noch nichts, wenn sie 12.000 € Arbeitslohn hat und inklusive aller Werbungskosten inklusive Wohnung nur auf höchstens 12.000 € kommt. Dann ist das alles "schon, dass wir darüber diskutiert haben".Schönen Gruß
Picard777
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AW: Verlustvortrag
Irgendwie widersprichst du dir selbst.
Vorhin hast du noch was anderes gesagt :
Zitat von Sabine.anna Beitrag anzeigenSie hat im Jahr 12000 brutto verdient und die Werbungskosten liegen nicht ganz darüber. Die Wohnung kann man nicht absetzen wenn sie noch Zuhause bei uns wohnt?Mfg
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AW: Verlustvortrag
Und was hat die Steuererklärung 2015 mit der Steuererklärung 2014 zu tun?
Genau, rein gar nichts.
Im Jahr 2014 kommt kein Verlust zustande.
Was 2015 ist interessiert für die Steuererklärung 2014 nicht.
- - - Aktualisiert - - -
Und nochmals zum Verständnis : Kosten für Wohnung und Essen sind keine Werbungskosten.
Ein dHH liegt ja vermutlich nicht vor.Mfg
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AW: Verlustvortrag
Manno, sie hat doch in 2014 gar keinen Verlust. Was willst Du dann mit einem nicht vorhandenen Verlustvortrag ?Schönen Gruß
Picard777
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AW: Verlustvortrag
Dann kreuze für 2015 Beides an: Einkommensteuererklärung und Verlustfeststellungserklärung.
Denn der Einkommensteuerbescheid 2015 ist die Grundlage für die Verlustfeststellung zum 31.12.2015.Schönen Gruß
Picard777
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