Hallo zusammen,
ich habe einen elfjährigen Sohn, bin allein erziehend und arbeite in Vollzeit. Betreut wird er von seiner Oma, die ein kleines Entgelt dafür erhält, das auch vom Finanzamt als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden kann (diese 2/3...). In den Sommerferien ist er immer im Ferienwaldheim, das wegen meiner Berufstätigkeit jedes Jahr fest eingeplant wird. Nun hörte ich, dass diese Betreuungskosten nicht anerkannt werden? Mit welcher Begründung? Oder gibt es bei bestimmten Gruppen (Alleinerziehende) doch noch Ausnahmen?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Viele Grüße
CG
ich habe einen elfjährigen Sohn, bin allein erziehend und arbeite in Vollzeit. Betreut wird er von seiner Oma, die ein kleines Entgelt dafür erhält, das auch vom Finanzamt als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden kann (diese 2/3...). In den Sommerferien ist er immer im Ferienwaldheim, das wegen meiner Berufstätigkeit jedes Jahr fest eingeplant wird. Nun hörte ich, dass diese Betreuungskosten nicht anerkannt werden? Mit welcher Begründung? Oder gibt es bei bestimmten Gruppen (Alleinerziehende) doch noch Ausnahmen?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Viele Grüße
CG
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