AW: Verlustvorabzug
Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
In diesem Forum geht es rund um die Elster-Produkte .
Grundsätzlich hat die Steuererklärung der Eltern mit der Steuererklärung der Kinder aber nicht viel am Hut.
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Verlustvorabzug
Liebe Community,
Unsere Tochter studiert an einer privaten Universität Biochmie / Zellbiologie. Das Studiengebühr beträgt 25.000,- € järlich. Sie erhält ein Leistungsstipendium von der Uni
und ein Leistungsstipendium von einem Unternehmer. Hierdurch halbiert sich die von ihr/uns zu tragende Studiengebühr. Außerdem erhält unsere Tochter ein Büchergeld
der Friedrich - Ebert - Stiftung in Höhe von 300,- €/mtl.
Parallel zum Abitur hat sie eine Ausbildung zur chemisch - technischen - Assitentin gemacht (CTA). Das Studium ist demnach ein Aufbaustudium (Fort. - Weiterbilung) und
hoffentlich voll als Verlustvorabzug geltend zu machen.
Für 2013 hat sie noch keine Steuerklärung ausgefüllt. Wenn sie dieses täte, würde sich die Steuererklärung für uns Eltern nachträglich ändern? Wir haben für 2013
den Kinderfreibetrag für unserer Tochter erhalten.
Heinzhier
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