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§35 a -Bescheinigung als Mieter und Vermieter

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    §35 a -Bescheinigung als Mieter und Vermieter

    Hallo und guten Tag,
    ich bin seit letztem Jahr sowohl Mieter als auch Vermieter und erhalte damit zwei § 35a-Bescheinigungen von der Wohnungsverwaltung. Diese Bescheinigung differenziert zudem in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten. Bislang habe ich als Selbstnutzer meines Eigentums die 35a-Bescheinigung ganz normal bei den haushaltsnahen Dienstleistungen abgesetzt.
    Jetzt bin ich aber etwas überfragt, wie ich die beiden Bescheinigungen einsetzen kann. Ich weiß nur, dass ich meinem Mieter "seine" Bescheinigung geben muss, was auch schon erledigt ist.
    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Vielen Dank für jede Hilfe.
    Zuletzt geändert von naturalbornmueller; 15.06.2015, 07:09.

    #2
    AW: §35 a -Bescheinigung als Mieter und Vermieter

    Zitat von naturalbornmueller Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für jede Hilfe.
    Keine Ursache, gerne

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      #3
      AW: §35 a -Bescheinigung als Mieter und Vermieter

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Keine Ursache, gerne
      Ja, sorry. Ich habe meine Frage noch mal ergänzt. Aus welchem Grund auch immer war da was verschluckt worden.

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        #4
        AW: §35 a -Bescheinigung als Mieter und Vermieter

        Zitat von naturalbornmueller Beitrag anzeigen
        Ich weiß nur, dass ich meinem Mieter "seine" Bescheinigung geben muss, was auch schon erledigt ist.
        Genau so ist es natürlich auch richtig.

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          #5
          AW: §35 a -Bescheinigung als Mieter und Vermieter

          ... denn FÜR DICH ist die Bescheinigung für die vermietete Wohnung schon deswegen irrelevant, da § 35a EStG nicht zur Anwendung kommt, soweit die Ausgaben bei Dir z.B. Werbungskosten darstellen. Sonst wäre es bei Dir ja eine Doppelbegünstigung, da Du die Ausgaben ja in der Anlage V auf Seite 2 erklärst.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: §35 a -Bescheinigung als Mieter und Vermieter

            Okay. Dann habe ich das schon mal richtig gemacht.
            Kann ich bei meiner Bescheinigung, die ich als Mieter bekomme denn alles absetzen? Die nicht umlagefähige Kosten habe ich ja gar nicht getragen, sondern mein Mieter.

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              #7
              AW: §35 a -Bescheinigung als Mieter und Vermieter

              Jetzt muss ich doch noch einmal dumm nach dem Sachverhalt fragen, nicht dass wir hier aneinander vorbeireden:

              Es geht um zwei Wohnungen, richtig ? Hast Du jetzt eine oder beide im Eigentum ? Eine davon nutzt Du selbst, die andere vermietest Du oder vermietest sie weiter ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: §35 a -Bescheinigung als Mieter und Vermieter

                Zitat von naturalbornmueller Beitrag anzeigen
                Kann ich bei meiner Bescheinigung, die ich als Mieter bekomme denn alles absetzen? Die nicht umlagefähige Kosten habe ich ja gar nicht getragen, sondern mein Mieter.
                Da sind jetzt doch zu viele Unstimmigkeiten enthalten. Die Beträge aus der Bescheinigung, die Du als *Mieter* bekommst, die hast *Du* zu zahlen, nicht derjenige, der in einer anderen Wohnung wohnt und zufällig Dein Mieter ist (ach, jetzt versteh ich Picards Posting auch ;D ). Die nicht umlagefähigen Kosten haben in der Bescheinigung nach § 35a gar nichts zu suchen, erst recht interessieren die nicht umlagefähigen Kosten den Mieter nicht die Bohne.

                Genau, Sachverhalt ist gefragt.

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                  #9
                  AW: §35 a -Bescheinigung als Mieter und Vermieter

                  Hallo und danke für die Postings. Ich habe mich da wohl etwas zu knapp ausgedrückt und versuche dann mal den Sachverhalt deutlicher zu machen:

                  1) Ich bin Mieter einer Wohnung und erhalte von meinem Vermieter eine §35a-Bescheinigung. Diese Bescheinigung unterteilt die Aufwendungen nach umlagefähigen und eben nicht umlagefähigen Auslagen. Diese Bescheinigung würde ich bei den haushaltsnahen Dienstleistungen einsetzen wollen. Da ich aber die nicht umlagefähigen Kosten tatsächlich auch nicht bezahlt habe (diese musste ja mein Vermieter tragen), meine ich, dass ich nur die Position der umlagefähigen Ausgaben in der Erklärung angeben kann. Richtig???

                  2) Auf der anderen Seite bin ich selber Vermieter einer weiteren Wohnung. Hier habe ich von meiner Wohnungsverwaltung eine Bescheinigung bekommen, die ich meinem Mieter weitergereicht habe. Meiner Auffassung oben folgend, kann er die Ausgaben absetzen, für die er auch im Rahmen der Umlage aufgekommen ist. Ich hingegen habe ja nun Kosten gehabt, die nicht auf den Mieter umlagefähig waren. Diese müsste ich vermutlich in der Anlage V absetzen können, da ich hier ja Ausgaben hatte, die mir der Mieter nicht ersetzt hat. Wo setze ich diese an?

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                    #10
                    AW: §35 a -Bescheinigung als Mieter und Vermieter

                    Zu 2) Also normalerweise müsstest du von der Hausverwaltung 2 verschiedene Bescheinigungen bekommen. Eine in der alle Aufwendungen aufgelistet sind. Diese ist für deine Anlage V. Und die andere ist die für die Handwerkerleistungen nach 35 a EStG. Diese ist für deinen Mieter.
                    Aber am besten du besprichst das ganze mit deinem Steuerberater.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: §35 a -Bescheinigung als Mieter und Vermieter

                      Gibt es denn zu Nr. 1) auch eine Lösung/Antwort????
                      Zuletzt geändert von naturalbornmueller; 18.06.2015, 20:50.

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                        #12
                        AW: §35 a -Bescheinigung als Mieter und Vermieter

                        Guten Abend,
                        lies doch einfach mal die Antworten und versehe diese, der Sachverhalt ist doch sehr eindeutig und so auch beantwortet..................
                        Grüsse
                        Kontierung

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