Hallo und guten Tag,
ich bin seit letztem Jahr sowohl Mieter als auch Vermieter und erhalte damit zwei § 35a-Bescheinigungen von der Wohnungsverwaltung. Diese Bescheinigung differenziert zudem in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten. Bislang habe ich als Selbstnutzer meines Eigentums die 35a-Bescheinigung ganz normal bei den haushaltsnahen Dienstleistungen abgesetzt.
Jetzt bin ich aber etwas überfragt, wie ich die beiden Bescheinigungen einsetzen kann. Ich weiß nur, dass ich meinem Mieter "seine" Bescheinigung geben muss, was auch schon erledigt ist.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank für jede Hilfe.
ich bin seit letztem Jahr sowohl Mieter als auch Vermieter und erhalte damit zwei § 35a-Bescheinigungen von der Wohnungsverwaltung. Diese Bescheinigung differenziert zudem in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten. Bislang habe ich als Selbstnutzer meines Eigentums die 35a-Bescheinigung ganz normal bei den haushaltsnahen Dienstleistungen abgesetzt.
Jetzt bin ich aber etwas überfragt, wie ich die beiden Bescheinigungen einsetzen kann. Ich weiß nur, dass ich meinem Mieter "seine" Bescheinigung geben muss, was auch schon erledigt ist.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank für jede Hilfe.
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