Hallo!!
Ich habe ja neben meinem Hauptberuf - quasi nebenberuflich - ein kleines Zeichnungsbüro.
Für dieses nebenberufliche Büro habe ich einen Bildschirm für 200 Euro erworben.
Nun habe ich erfahren, daß die Grenze für geringwertige Güter für 2009 heruntergesetzt wurde auf 150 Euro.
Jetzt habe ich auf rechtlichen Seiten etwas nachgelesen, daß
die GWG-Grenze bei Überschusseinkunftsarten (z.B. Einkünfte aus nichtselbstständiger
Tätigkeit) nach wie vor 410 Euro beträgt.
Was ist denn nun für mich anzuwenden?
Kann mir jemand helfen?
Viele Grüße die Golferin
Ich habe ja neben meinem Hauptberuf - quasi nebenberuflich - ein kleines Zeichnungsbüro.
Für dieses nebenberufliche Büro habe ich einen Bildschirm für 200 Euro erworben.
Nun habe ich erfahren, daß die Grenze für geringwertige Güter für 2009 heruntergesetzt wurde auf 150 Euro.
Jetzt habe ich auf rechtlichen Seiten etwas nachgelesen, daß
die GWG-Grenze bei Überschusseinkunftsarten (z.B. Einkünfte aus nichtselbstständiger
Tätigkeit) nach wie vor 410 Euro beträgt.
Was ist denn nun für mich anzuwenden?
Kann mir jemand helfen?
Viele Grüße die Golferin