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Erst selbstständig, dann angestellt – Grundfreibetrag überschritten?

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    Erst selbstständig, dann angestellt – Grundfreibetrag überschritten?

    Hallo zusammen!

    Ich bin bis Ende des Monats selbstständig tätig (Kleinunternehmer), ab dann habe ich einen Vertrag und bin Angestellter (1.500 Euro brutto), Steuerklasse 1 (ledig, keine Kinder).
    Als Selbstständiger habe ich in diesem Jahr bisher genau 8469 Euro verdient. Das liegt knapp unter dem Grundfreibetrag für die Einkommensteuer von 8472 Euro.

    Bleibe ich damit in diesem Jahr einkommensteuerfrei, sprich, muss ich da was ans Finanzamt zahlen? Oder wird als zu versteuerndes Einkommen (das die 8472 Euro ja nicht übersteigen soll) das gesamte Geld angesehen, das ich in diesem Jahr bekommen haben werde? Das wären dann ja die Einkünfte aus der Selbstständigkeit (8469 Euro) plus das, was ich netto durch die Angestelltentätigkeit bekomme (6 Monate à 1.500 Euro = 9000 Euro), also insgesamt deutlich mehr als der Grundfreibetrag.

    Könnt ihr mir helfen?

    Vielen Dank und viele Grüße


    Schreiber

    #2
    AW: Erst selbstständig, dann angestellt – Grundfreibetrag überschritten?

    Letzteres natürlich. Wenn du eine Einkommensteuererklärung für 2015 abgibst, beinhaltet die alle Einkünfte des Jahres 2015.

    Bezüglich deines Arbeitsverhältnisses wird das BRUTTO angesetzt, davon Werbungskosten abgezogen und im Rahmen der Höchstbeträge noch verschiedene Sonderausgaben und ggf. andere Ausgaben. Schaue dir mal Anfang 2016 die Vordrucke an und rechne es mit einem Steuerprogramm durch.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Erst selbstständig, dann angestellt – Grundfreibetrag überschritten?

      Danke für die schnelle Antwort, Picard777!

      Das heißt also, ich hätte gar keinen Vorteil davon, wenn ich meine Einkünfte in diesem Monat begrenze, damit ich insgesamt unter 8472 Euro bleibe? Ich dachte, die Einkommensteuer für meinen Angestelltenlohn zahlt schon der Arbeitgeber, sodass ich selbst nur Steuern für das zahlen muss, was ich selbstständig verdient habe.

      Ist denn der Grundfreibetrag irgendwie von Belang für mich?

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        #4
        AW: Erst selbstständig, dann angestellt – Grundfreibetrag überschritten?

        Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält, ist eine reine Vorauszahlung auf die endgültige Einkommensteuer.

        Keine Todesangst vor der Einkommensteuer, der Steuersatz beträgt NICHT 120 %, sondern er fängt gleitend an mit 14 %.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Erst selbstständig, dann angestellt – Grundfreibetrag überschritten?

          Das heißt, ich muss mir für die Steuer nur ca. 14% meines Selbstständigen-Verdienstes zurücklegen?
          Die Steuer meines Angestelltenlohns muss ich ja nicht bezahlen, das hat dann doch der Arbeitgeber schon. Oder können da auch nochmal Forderungen kommen?

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            #6
            AW: Erst selbstständig, dann angestellt – Grundfreibetrag überschritten?

            Selbstverständlich fällt auch auf den Arbeitslohn Einkommensteuer an. Nur wird die Lohnsteuer darauf angerechnet.

            Was da hinterher rauskommt, wird ohne Glaskugel niemand beantworten. Nur ist es i.A. Blödsinn, weniger zu verdinen, nur, um weniger Steuern zahlen zu müssen, zumindest solange der Grenzsteuersatz unter 100% ist.

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              #7
              AW: Erst selbstständig, dann angestellt – Grundfreibetrag überschritten?

              @neysee: Ich bin steuermäßig leider ein totaler Laie. Die Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet... was heißt das?
              Muss ich zusätzlich zu dem, was der Arbeitgeber von meinem Bruttogehalt "behält", noch was zahlen?

              Weniger verdienen wollte ich ja eigentlich auch nur, weil ich dachte, damit in den steuerfreien Bereich unterhalb des Grundfreibetrages (8472 Euro) kommen zu können.

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                #8
                AW: Erst selbstständig, dann angestellt – Grundfreibetrag überschritten?

                Zitat von Schreiber Beitrag anzeigen
                @neysee: Ich bin steuermäßig leider ein totaler Laie. Die Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet... was heißt das?
                Muss ich zusätzlich zu dem, was der Arbeitgeber von meinem Bruttogehalt "behält", noch was zahlen?
                Die ESt ist eine Jahressteuer, bei der alle Einkunftsarten zusammengerechnet werden, daraus entsteht das zu versteuernde Einkommen. Hiernach bemisst sich die ESt. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die ESt und wird daher genauso angerechnet, wie bei der Stromjahresabrechnung die während des Jahres gezahlten Abschläge angerechnet werden.

                Bei einem AN, der 12 Monate lang identisches Einkommen hat, wird die ESt i.A. der Lohnsteuer entsprechen.

                Wird nicht ganzjährig gearbeitet, kommen noch Einkunftsarten dazu, kann keine sinnvolle Voraussage getroffen werden. Wenn es einen interessiert, kann man alle Werte als die des Jahres 2014 in ein beliebiges Steuerprogramm eingeben, so sehr unterscheidet sich die Steuerberechnung für 2014 und 2015 nicht, dass man weit daneben liegen würde.

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                  #9
                  AW: Erst selbstständig, dann angestellt – Grundfreibetrag überschritten?

                  Danke für eure hilfreichen Antworten! Ich glaube, jetzt habe ich's verstanden.

                  Viele Grüße


                  Schreiber

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