Ich besitze ausländische thesaurierende Investmentfonds. In der jährlichen Steuerbescheinigung meiner Bank (DABbank) stehen dazu zwei Zeilen: Einmal die “Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge…” und dann noch, bei Veräußerung, “Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds … (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)”
Nach meinem Verständnis müsste die Summe der ersten Beträge (der ausschüttungsgleichen Erträge) über alle Jahre hinweg mindestens so hoch sein wie die Summe der zweiten Beträge (Erträge aus Anteilen…). Begründung: Der erste Betrag bezeichnet die thesaurierten Erträge, für die ich Steuer zahlen muss. Der Zweite bezeichnet den Anteil genau dieser thesaurierten Erträge beim Verkauf der Fonds, der von den Kapitalerträgen abzuziehen ist, um einen Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Bei mir ist die Summe der zweiten Beträge aber knapp 50% höher. Wie kann das sein? Prinzipiell wäre das für mich ja günstig, da ich diesen Betrag von den Kapitalerträgen abziehen kann. Aber ich würde es gerne verstehen.
Gruß
Nachrechner
Nach meinem Verständnis müsste die Summe der ersten Beträge (der ausschüttungsgleichen Erträge) über alle Jahre hinweg mindestens so hoch sein wie die Summe der zweiten Beträge (Erträge aus Anteilen…). Begründung: Der erste Betrag bezeichnet die thesaurierten Erträge, für die ich Steuer zahlen muss. Der Zweite bezeichnet den Anteil genau dieser thesaurierten Erträge beim Verkauf der Fonds, der von den Kapitalerträgen abzuziehen ist, um einen Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Bei mir ist die Summe der zweiten Beträge aber knapp 50% höher. Wie kann das sein? Prinzipiell wäre das für mich ja günstig, da ich diesen Betrag von den Kapitalerträgen abziehen kann. Aber ich würde es gerne verstehen.
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