Hallo zusammen,
aktuell hat es einen neuen Rechtsspruch des BFH gegeben, nach dem man Rückwirkend bis 2008 seine Ausbildungskosten als Verlustvortrag ansetzten kann. (Artikel der Zeit: http://www.welt.de/finanzen/verbrauc...g-zurueck.html)
Ich habe 2008 mein duales Studium angefangen, wo mir natürlich Ausbildungs- und Studiumskosten enstanden sind. Da ich damals keine Einkommensteuererklärung abgeben musste und ich mich in der Materie nicht auskannte, habe ich keinen Verlust gelten gemacht. Ab 2010 musste ich (aufgrund einer Erbengemeinschaft) meine Einkommensteuererklärung einreichen und ich habe in diesem Zusammenhang immer einen Verlustvortrag geltend gemacht. Das ich den Verlust auch Rückwirkend erheben machen kann, war mir 2010 nicht klar.
Meine Frage ist nun:
Kann ich nach dem neuem Urteil für die Jahre 2008 und 2009 jetzt noch eine "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" einreichen? Oder ist der "Zug abegfahren" für diese beiden Jahre, da ich ab 2010 immer eine Erklärung gemacht habe?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da sich dies sicher für mich lohnen würde.
Mit freundlichen Grüßen
PaperJoe
aktuell hat es einen neuen Rechtsspruch des BFH gegeben, nach dem man Rückwirkend bis 2008 seine Ausbildungskosten als Verlustvortrag ansetzten kann. (Artikel der Zeit: http://www.welt.de/finanzen/verbrauc...g-zurueck.html)
Ich habe 2008 mein duales Studium angefangen, wo mir natürlich Ausbildungs- und Studiumskosten enstanden sind. Da ich damals keine Einkommensteuererklärung abgeben musste und ich mich in der Materie nicht auskannte, habe ich keinen Verlust gelten gemacht. Ab 2010 musste ich (aufgrund einer Erbengemeinschaft) meine Einkommensteuererklärung einreichen und ich habe in diesem Zusammenhang immer einen Verlustvortrag geltend gemacht. Das ich den Verlust auch Rückwirkend erheben machen kann, war mir 2010 nicht klar.
Meine Frage ist nun:
Kann ich nach dem neuem Urteil für die Jahre 2008 und 2009 jetzt noch eine "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" einreichen? Oder ist der "Zug abegfahren" für diese beiden Jahre, da ich ab 2010 immer eine Erklärung gemacht habe?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da sich dies sicher für mich lohnen würde.
Mit freundlichen Grüßen
PaperJoe
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