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Verlustvortrag

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    Verlustvortrag

    Ich bin immer noch an der Lohnsteuer uargh!
    Ich habe 2014 , 12000Euro verdient, halbtags als Physiotherapeutin. Mache nebenbei den Weiterbildungsmaster an der Sporthochschule Köln. Ein Semester kostet dort 2000 Euro. Immer ca.1Woche pro Monat, dann kommt Hotel, Fahrkosten, etc dazu. Da ich ja in 2014 nur 77 Euro Steuern bezahlt habe, wollte ich eine Verlustvortragsantrag stellen! Komme aber nicht über 12.000 Euro!?!? Macht das jetzt Sinn oder nicht. Nächstes Jahr verdiene ich weit aus mehr und habe auch hohe Steuern. . kann ich es dann nicht damit verrechnen lassen???? Bin echt für jede Antwort dankbar LG

    #2
    AW: Verlustvortrag

    Hallo,

    was ist mit den Werbungskosten als PT?
    Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte nicht negativ ist, ist es natürlich nichts mit Verlustvortrag.
    12000 € sind natürlich schon ein bißchen was.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Verlustvortrag

      ich komme so ca. auf 10000 Euro. 12.000 Euro sind 1000 Euro im Monat und sie stehen zu den Ausbildungskosten von ca 30.000 Euro bis jetzt nicht im Verhältnis. Da man es ja eigentlich nur mit dem 2. Ausbildung,Studium absetzten kann bin ich dann jetzt bei ca. 8000 Euro , 4 Semester plus andere Kosten. Würde ich mehr Steuern bezahlen bekäme ich doch auch mehr zurück, oder nicht?

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        #4
        AW: Verlustvortrag

        Hallo,

        die Werbungskosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen und auch deine Einkünfte.
        Verlustvortrag betrifft Einkünfte und diese müssen negativ sein.
        Zitat: Würde ich mehr Steuern bezahlen bekäme ich doch auch mehr zurück, oder nicht?
        Aber nur wenn du Werbungskosten hast, die über dem Pauschbetrag von 1000 € liegen (vereinfacht gesagt)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Verlustvortrag

          Ist aber so, wie schon gesagt:

          1. Ein vortragsfähiger Verlust liegt nur vor, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist.
          2. Der Grundfreibetrag beträgt 8.354 €. Somit beträgt die Einkommensteuer 0 €, wenn das zu versteuernde Einkommen 0 €, 8.354 € oder MINUS 3.000.000 € beträgt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Verlustvortrag

            Zitat von Sabine.anna Beitrag anzeigen
            Würde ich mehr Steuern bezahlen bekäme ich doch auch mehr zurück, oder nicht?
            Sobald das zu versteuernde Einkommen unterhalb von 8354 € (für 2014) ist, beträgt die Einkommensteuer Null und es gibt alle gezahlte Lohnsteuer zurück. Alle impliziert dabei dann, je mehr gezahlt wurde, desto mehr gibt es zurück (Komischerweise ist es vielen Menschen wichtiger, wieviel sie zurück bekommen, als wieviel sie insgesamt an Steuern zahlen. Vielleicht sollte der Staat die Lohnsteuer einfach mal so um 10% erhöhen, das hat auf die Einkommensteuer zwar keinen Einfluss, aber ein ganzes Volk wäre glücklich, dass sie Steuern zurück kriegen).

            Das zvE errechnet sich aus Bruttoeinkommen minus Werbungskosten (mindestens 1000€), minus 56% des AN-Anteils zur ges. Rentenversicherung, minus AN-Anteil Kranken- und Pflegeversicherung, ggfs. innerhalb bestimmter Höchstbeträge minus AN-Anteil zur Arbeitslosenversicherung.

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              #7
              AW: Verlustvortrag

              Mein Gedankengang war doch nur, dass ich wenn ich a mehr verdienen würde, b mehr Steuern zahlen würde und c dadurch bei meinen hohen Werbungskosten auch etwas zurück bekommen würde

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                #8
                AW: Verlustvortrag

                Hallo,

                das ist doch logisch.
                Siehe Beitrag von neysee.
                Aber ich wiederhole. Warum willst du viel Steuern bezahlen? Nur um etwas zurück zu bekommen?

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag

                  Und auch hier beachte man wieder den alten Grundsatz: Kosten nicht gehabt ist besser als Kosten abgesetzt :-)

                  Kosten nicht gehabt: Ersparnis = Kosten zu 100%
                  Kosten abgesetzt: Ersparnis = Kosten x Steuersatz in %, maximal gezahlte Steuer
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: Verlustvortrag

                    ich will nicht mehr Steuern bezahlen..aber wenn ich nächstes Jahr vielleicht 50.000 statt 12.000 verdiene bezahle ich nunmal mehr Steuern.und deswegen mache ich diesen Studiengang! Meine Werbungskosten lagen in diesem Jahr bei 14.000 Euro

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                      #11
                      AW: Verlustvortrag

                      Hallo Sabine.anna,

                      Werbungskosten kommen aber nun mal immer in das Jahre wo sie anfallen.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Verlustvortrag

                        Oder ich mache einen Verlustvortrag ?

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                          #13
                          AW: Verlustvortrag

                          Hallo Sabine.anna,

                          wann ein Verlustvortrag überhaupt in Frage kommt ist ja hier schon lang und breit erklärt worden -> nur bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Verlustvortrag

                            Ok, habe ich doch ... 12.000 Einnahmen 14.000 Ausgaben

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                              #15
                              AW: Verlustvortrag

                              Hallo,

                              dann ist diese Kuh auch vom Eis

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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