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Studiengebühren rückwirkend absetzen

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    Studiengebühren rückwirkend absetzen

    Hallo,
    ich habe gelesen, dass man die Studiengebühren rückwirkend bis zu 7 Jahre absetzen kann. Ich habe von September 2009 bis August 2010 an einer Privatuni studiert und habe 650 € montalich an Studiengebühren bezahlt. Ich habe dann abgebrochen, weil mir das Studium nicht gefiel und habe dann im September 2010 Vollzeit angefangen zu arbeiten. Eine Steuererklärung habe ich das erste mal für 2012 gemacht. Vorher kam mir das nie in den Sinn.
    Nun war ich gestern bei der Lohnsteuerhilfe und habe letztendlich einen Verlustvorantrag für 2009 gestellt. Für 2010 sagte mir die Dame, dass es nicht geht, weil meine Einnahmen höher waren als die Ausgaben. Irgendwie verstehe ich dass nicht und habe das Gefühl, dass die Dame auch wenig Ahnung hatte. Gerne würde ich mir eine 2. Meinung einholen. Wieso kann ich nicht die Studiengebühren für 2010 absetzen? Sicherlich habe ich schon Geld an das Finanzamt verschenkt, aber vielleicht ist es möglich etwas wieder zurück zu bekommen. Vielleicht irre ich mich einfach nur.


    Würde mich wirklich freuen, eine Antworten zu hören.

    Vielen Dank und lieben Gruß

    Franci

    #2
    AW: Studiengebühren rückwirkend absetzen

    Hallo Franci87,

    wenn die Einnahmen größer sind als die Ausgaben gibt es keinen Verlust da hat die Dame recht, nur wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte negativ ist wird das ein Thema.
    Lies mal hier https://www.elster.de/anwenderforum/...Verlustvortrag

    Oder du gibst mal in die Suche das Stichwort Verlustvortrag ein, da findest du viele Antworten.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 14.07.2015, 11:51. Grund: Korrektur Rechtschreibung

    Kommentar


      #3
      AW: Studiengebühren rückwirkend absetzen

      Zitat von Franci87 Beitrag anzeigen
      Wieso kann ich nicht die Studiengebühren für 2010 absetzen? Sicherlich habe ich schon Geld an das Finanzamt verschenkt, aber vielleicht ist es möglich etwas wieder zurück zu bekommen.
      Selbstverständlich hättest du die Studiengebühren für 2010 absetzen können, nämlich bei einer Zweitausbildung (wenn es das nicht ist, hat sich die Frage nach dem Verlustvortrag eh erledigt) wären sie als Werbungskosten von deinem Einkommen abgezogen worden. Potenziell hätte es also gezahlte Lohnsteuer zurück gegeben.

      Nur kannst du das nicht mehr, weil ESt-Erklärungen für 2010 nur bis zum 31.12.2014 abgegeben werden konnten. (Es sei denn, es hätte eine Pflicht zur Abgabe bestanden)

      Ein Verlustvortrag setzt hingegen einen Verlust voraus, und das sind nun mal negative Einkünfte.

      Aus welchem Fachwissen schließt du eigentlich, dass die Dame wenig Ahnung hatte?

      Kommentar

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