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Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

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    Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

    Hallo zusammen,
    ich undmeien Frau haben 2 Kleingewerbe angemeldet (meine Frau vor 2-3 Jahren udn ich im letzten Jahr)
    Ich habe die letzten Lohnsteuererklärungen immer selber gemacht mit WISO. Es gab auch keine Probleme. Dieses Jahr habe ich es versäumt, die Frist einzuhalten und habe ein Schreiben vom Finanzamt bekommen.
    Unter anderen muss ich die Umsatzsteuererklärung mitabgeben. Meine Frage , ich bin doch von der Umsatzsteuer befreit. An die 17500€ kommen wir im Leben nicht dran.

    Reicht es da einfach die Umsatzsteuererklärung auszufüllen, mit 0 Euro anzugeben und abzugeben ?

    Ich Schreibe hier rein weil ich seit Stunden, keinen im Finanzamt erwischen kann.

    Laut,

    http://www.kleinunternehmer.net/steu...ternehmer.html

    muss ich keine Umsatzsteuererklärung abgeben da ich ja unter die 17500€ falle.

    Gruß Christoph
    Zuletzt geändert von chris321; 17.07.2015, 09:31.

    #2
    AW: Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

    Eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht, Du meinst wahrscheinlich die Einkommensteuererklärung.

    Über die Suchfunktion hier im Forum mit "Kleinunternehmer" findest Du einige Beiträge, die Dir Folgendes sagen werden:

    Du bist ein Unternehmer und bleibst es, auch wenn Du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist. JEDER Unternehmer, also auch ein Kleinunternehmer, hat eine Umsatzsteuererklärung einzureichen, also auch Du. Von der Umsatzsteuer "befreit" bist Du nicht und warst es nie. Die Aussage auf der von Dir genannten Internetseite ist somit definitiv falsch, da das Gesetz in § 18 Abs. 3 UStG etwas anderes sagt. Allerdings fordert in der Praxis nicht jedes Finanzamt die Umsatzsteuererklärung bei Kleinunternehmern tatsächlich an, obwohl es das müsste.

    Wenn Du dir das Erklärungsformular mal angesehen hättest, hättest Du bemerkt, dass auf Seite 1 in den Zeilen 22-25 speziell für Kleinunternehmer Angaben abgefragt werden. Die Zeile 28 ist darüber hinaus natürlich immer notwendig. Das Finanzamt braucht die Angaben, um prüfen zu können, ob Du WIRKLICH als KLEINunternehmer nach § 19 UStG behandelt werden kannst oder eben nicht.
    Zuletzt geändert von Picard777; 17.07.2015, 09:40.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

      Zitat von chris321 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ........Ich Schreibe hier rein weil ich seit Stunden, keinen im Finanzamt erwischen kann.


      Gruß Christoph
      Hallo chris321,


      die meisten Behörden haben ab 8:00 Uhr oder später ihre Öffnungs- bzw. Sprechzeiten. Wenn du seit Stunden probiert hast -> was hast du denn erwartet Auskünfte ab 4:30 Uhr ?
      Alles andere hat Picard777 schon erläutert.

      Tschüß

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        #4
        AW: Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

        Hallo guten Morgen,

        @ Picard777

        Vielen Dank für deine Antwort. Werde das jetzt genauso machen. Soll ich jeweils eine für mich und eine für meine Frau machen ?

        Kurze Frage noch zur Abgabe, ich muss es ja elektronisch abgeben. Habe mich gestern bei Elster angemeldet, bis die mir den Brief zu senden , dauert es ja noch ne Woche.

        Ich hab gesehen eine Abgabe ist mit Authetifizierung möglich und einmal ohne. Kann ich das ohne machen ?

        Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist ja möglich oder ?
        Zuletzt geändert von chris321; 17.07.2015, 12:00.

        Kommentar


          #5
          AW: Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

          Hallo chris321,

          ja jeder von euch muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
          Sicherlich wirst du eine Fristverlängerung bekommen.
          Du könntest natürlich auch sofort übermitteln ohne Authentifizierung und musst die übermittelte Erklärung als Ausdruck unterschreiben und dem Finanzamt zusenden.

          Tschüß

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            #6
            AW: Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

            die Einkommensteuererklärung ist fertig, die habe ich mit WISO gemacht.
            Mir geht es um die Umsatzsteuererklärung.

            NACHTRAG.

            Achso die Authetifizierung ersetzt die Unterschrift.

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              #7
              AW: Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

              Hallo chris321,

              hast du die Umsatzsteuererklärung in WISO nicht dabei ?

              Du könntest auch die kostenlose Software Elsterformular herunterladen im Gesamtpaket und schickst die USt damit weg mit Ausdruck und Unterschrift.
              Im ElsterOnlineportal geht das dann auch, wenn du dein Zertifikat erstellt hast und dich einloggst -> findest du unter Formulare auch die Umsatzsteuererklärung, ich finde aber das Portal nicht so benutzerfreundlich wie die Software Elsterformular.


              Tschüß
              Zuletzt geändert von holzgoe; 17.07.2015, 12:14. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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                #8
                AW: Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

                Hi,

                viele Dank nochmal für Eure Hilfe.

                Alles erledigt :-)

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                  #9
                  AW: Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

                  Hallo,

                  hier findest du jede Menge Infos für Kleinunternehmer

                  http://www.kleinunternehmer.de/steuerpflichten.htm

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

                    Hallo!


                    Ich hänge meine Frage einfach mal hier ran, da es eine kurze Angelegenheit ist.

                    Ich bin Freiberufler und mache von der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG Gebrauch.

                    Mir ist bekannt, dass jeder Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss (obwohl ich das in den vergangenen Jahren, konkret: seit 2008, nicht getan habe und es bislang auch nicht beanstandet wurde). Nun möchte ich dennoch eine solche Erklärung anfertigen und habe auch bereits herausgefunden, dass dafür lediglich die Zeilen 24 und 25 relevant sind.

                    Da in diesen Zeilen der Umsatz eingetragen werden muss, bin ich mir nicht sicher, ob damit die Summe der Betriebseinnahmen (wie in der EÜR Zeile 11 angegeben), des ermittelten Gewinns (also Einnahmen abzüglich der Ausgaben, gemäß EÜR Zeile 84) oder vielleicht sogar eines ganz anderen Faktors gemeint ist.

                    Meine Frage wäre daher: Auf was genau bezieht sich der Umsatz?

                    (sorry, wenn das eine super dämliche Frage sein sollte, aber manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht)


                    Danke im Voraus!
                    Zuletzt geändert von Pluto1; 23.07.2015, 14:39.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

                      bei einem Istbesteuerer dürfte es der gleiche Betrag wie in der EÜR sein (Einnahmen, nicht Gewinn).

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                        #12
                        AW: Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

                        Umsatz meint schon deine Einnahmen. Das Umsatzsteuerrecht kommt quasi ohne den Begriff "Gewinn" aus, weil der schlicht und ergreifend kein Rolle spielt.

                        Und weil du es schon angedeutet hast: Der Umsatz kann in der Regel aus der EÜR übernommen werden. Nur deshalb nehmen es viele Ämter mit der Abgabe der USt-Erklärung bei Kleinunternehmern nicht so genau. Das sind zwei Werte, die das Amt (in der Regel) auch auf anderen Wegen (sprich: über die Einkommensteuerveranlagung) erhält.

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Kleinunternehmerumsätze sind immer Ist-Versteuerungsumsätze.
                        Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                          #13
                          AW: Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

                          Alles klar. Ich war mir einfach nicht sicher, ob Umsatz nun Einnahmen oder Gewinn meint.

                          Ich trage in der USt-Erklärung also den Betrag der Einnahmen ein und möchte euch herzlich für die Hilfe danken!

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                            #14
                            AW: Erinnerung an die Abgabe; Umsatzsteuer

                            Ja, auch wenn in Zeile 25 -eigentlich- der VORAUSSICHTLICHE Jahresumsatz vom 01.01. um 0.00 Uhr hineinkommt. Aber das Finanzamt liegt meist nicht so falsch mit seiner Vermutung, dass bei einem Gesamtumsatz in 2013 von z.B. 17.499 € und einem TATSÄCHLICHEN Gesamtumsatz 2014 von z.B. 25.000 € am 01.01. um 0 Uhr nicht fälschlich von einem Umsatz von 50.001 € auszugehen war.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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