Durch Auflösung (Löschung eines Niessbrauchrtechtes) sind bei der Neu-Vermietung einer Wohnung Werbungskosten enstanden, die höher sind als die Mieteinnahmen, weil die Wohnung in diesem Jahr noch nicht vermietet werden konnte.
Können diese Werbungskosten auch auf die Folgejahre verteilt werden, bzw. kann dieser negativer Betrag auch in den mehreren Folgejahren mit den Einnahmen durch die Vermietung berücksichtigt werden, oder muss er im Folgejahr vollständig verrechnet werden.
Können diese Werbungskosten auch auf die Folgejahre verteilt werden, bzw. kann dieser negativer Betrag auch in den mehreren Folgejahren mit den Einnahmen durch die Vermietung berücksichtigt werden, oder muss er im Folgejahr vollständig verrechnet werden.
Kommentar