Hallo,
nehmen wir mal an, ich will eine Anlage v einer Einkommensteuererklärung ausfüllen. Nehmen wir weiter an, dass folgende Daten gegeben sind:
- Eltern kaufen eine Wohnung 1996 zu 200k€
- Eltern schreiben degressiv ab: 8 jahre 5%, 6 Jahre 2,5%, 36 Jahre 1,25%
- Sohn erhält die Wohnung 2014 für 140k€
- Amtsgericht verwendet zur Eintragung Grundeigentum den ursprünglichen Wert von 200k
Frage 1)
Beginnt die Abschreibung für den Sohn in 2014 erneut? Fangen damit die 50 Jahre erneut an zu zählen?
Frage 2)
Von welchem Wert beginnt die Abschreibung. 200k oder 140k?
Frage 3)
Wie wird der Bodenanteil ermittelt?
Habe verschiedene MEthoden gefunden: 15% des Kaufpreises = Boden. Oder "Normalherstellungskosten". unklar, was dies ist.
Frage 4)
Welche Abschreibungsverfahren sind möglich? Die Wohnung liegt in Deutschland, ist 1995 erstellt worden und im Jahr darauf erstmal an die Eltern verkauft worden.
vielen Dank für Eure Hilfe!
nehmen wir mal an, ich will eine Anlage v einer Einkommensteuererklärung ausfüllen. Nehmen wir weiter an, dass folgende Daten gegeben sind:
- Eltern kaufen eine Wohnung 1996 zu 200k€
- Eltern schreiben degressiv ab: 8 jahre 5%, 6 Jahre 2,5%, 36 Jahre 1,25%
- Sohn erhält die Wohnung 2014 für 140k€
- Amtsgericht verwendet zur Eintragung Grundeigentum den ursprünglichen Wert von 200k
Frage 1)
Beginnt die Abschreibung für den Sohn in 2014 erneut? Fangen damit die 50 Jahre erneut an zu zählen?
Frage 2)
Von welchem Wert beginnt die Abschreibung. 200k oder 140k?
Frage 3)
Wie wird der Bodenanteil ermittelt?
Habe verschiedene MEthoden gefunden: 15% des Kaufpreises = Boden. Oder "Normalherstellungskosten". unklar, was dies ist.
Frage 4)
Welche Abschreibungsverfahren sind möglich? Die Wohnung liegt in Deutschland, ist 1995 erstellt worden und im Jahr darauf erstmal an die Eltern verkauft worden.
vielen Dank für Eure Hilfe!
Kommentar