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zu Steuererklärung verpflichtet?

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    zu Steuererklärung verpflichtet?

    Hallo,

    ich bin Arbeitsnehmer (vollzeit) verdiene auch nur dadurch Geld. Habe letztes Jahr eine Steuererklärung eingereicht, da ich in 2013 erst ab September arbeitete und dadurch ja Steuern zurück bekam.
    Nun habe ich einen Brief vom Finanzamt erhalten, dass ich meine Steuererklärung für 2014 nicht rechtzeitig abgegeben habe und das bis 24.07.2015 (also heute) tun muss.

    Bin ich denn wirklich zur Abgabe einer Steuererklärung in 2014 verpflichtet?
    Ich verstehe nicht wirklich wieso.

    Vielen Dank!

    #2
    AW: zu Steuererklärung verpflichtet?

    Da der Finanzamtscomputer nicht weiß, was du 2014 gemacht hast, geht er vom Vorjahr aus. Offensichtlich bestand durch die nur zeitweise Arbeit (Lohnersatzleistungen ?) eine Verpflichtung.

    Letztlich wirst du nur durch einen Anruf im FA klären können, ob du verpflichtet bist. Wenn du wieder Geld zurück haben willst, wirst du aber ohnehin irgendwann eine Erklärung abgeben müssen.

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      #3
      AW: zu Steuererklärung verpflichtet?

      Das ist ja das seltsame.
      Ich habe damals definitiv keine Lohnersatzleistungen oder ähnliches erhalten. Ich habe damals also bis Mitte 2013 noch studiert und habe Unterhalt von meinen im Ausland lebenden Eltern bezogen. September 2013 bin ich in ein Arbeitsverhältnis eingetreten im öffentlichen Dienst.
      Ich hatte ansonsten keine anderen Einnahmen.

      Deswegen hat mich der Brief völlig überrumpelt.

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        #4
        AW: zu Steuererklärung verpflichtet?

        Ohne genaue Kenntnis der Verhältnisse wird dir hier niemand eine richtige Antwort geben können.

        Ruf doch einfach mal bei deinem FA an und kläre es dort, geht meist recht fix und ohne Probleme.
        Man will es vielleicht nicht glauben, aber beim FA arbeiten auch nur Menschen und teilweise sogar recht nette (von Bayern ggf. mal abgesehen) *G*
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: zu Steuererklärung verpflichtet?

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Ohne genaue Kenntnis der Verhältnisse wird dir hier niemand eine richtige Antwort geben können.

          Ruf doch einfach mal bei deinem FA an und kläre es dort, geht meist recht fix und ohne Probleme.
          Man will es vielleicht nicht glauben, aber beim FA arbeiten auch nur Menschen und teilweise sogar recht nette (von Bayern ggf. mal abgesehen) *G*
          Danke, dann werde ich da mal anrufen.

          Ansonsten hab ich noch eine Frage.
          Ich bin angestellt als wissenschaftlicher Mitarbeiter, das heißt es stehen auch am Wochenende öfter Sachen/Veranstaltungen an, wegen denen ich auch ab und an Samstags zur Arbeit fahren muss.
          Was gebe ich nun bei den Werbungskosten bezüglich der Arbeitstage pro Woche an?

          Danke!

          Kommentar


            #6
            AW: zu Steuererklärung verpflichtet?

            AT pro Woche entsprechend dem Arbeitsvertrag, Fahrten insgesamt, das was tatsächlich angefallen ist (Tage).
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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