Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir von euch jemand weiterhelfen und meine Fragen beantworten.
Ich habe im Jahr 2013 als Freiberufler in 2 Monaten neben meinem Studium 800€ (jeweils 500€ und 300€) verdient. Besteht für mich eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung für 2013? Die §§ 46 EStG (2) Nr.1 und 56 EStDV Nr.2 geben diesbezüglich unterschiedlich Auskunft. Bzw. verstehe ich §46 EStG (2) Nr.1 nicht ganz. Bezieht sich die genannte Grenze von 410€ in §46 EStG auf das ganze Jahr, oder auf das Monatseinkommen? Und falls es sich auf das Monatseinkommen bezieht, liege ich dann drüber, weil ich in einem Monat 500€ verdient habe, oder ist der Jahresdurchschnitt ausschlaggebend?
In 2014 habe ich neben dem Studium 2300€ Aufwandsentschädigungen erhalten. Damit liege ich unter dem Freibetrag für Aufwandsentschädigungen von 2400€.
Bin ich trotzdem zu einer Abgabe der Steuererklärung für 2014 verpflichtet? Und falls ja, ergibt sich diese ebenfalls aus §46 EStG (2) Nr.1? Oder woraus?
Vielen Dank im voraus!
vielleicht kann mir von euch jemand weiterhelfen und meine Fragen beantworten.
Ich habe im Jahr 2013 als Freiberufler in 2 Monaten neben meinem Studium 800€ (jeweils 500€ und 300€) verdient. Besteht für mich eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung für 2013? Die §§ 46 EStG (2) Nr.1 und 56 EStDV Nr.2 geben diesbezüglich unterschiedlich Auskunft. Bzw. verstehe ich §46 EStG (2) Nr.1 nicht ganz. Bezieht sich die genannte Grenze von 410€ in §46 EStG auf das ganze Jahr, oder auf das Monatseinkommen? Und falls es sich auf das Monatseinkommen bezieht, liege ich dann drüber, weil ich in einem Monat 500€ verdient habe, oder ist der Jahresdurchschnitt ausschlaggebend?
In 2014 habe ich neben dem Studium 2300€ Aufwandsentschädigungen erhalten. Damit liege ich unter dem Freibetrag für Aufwandsentschädigungen von 2400€.
Bin ich trotzdem zu einer Abgabe der Steuererklärung für 2014 verpflichtet? Und falls ja, ergibt sich diese ebenfalls aus §46 EStG (2) Nr.1? Oder woraus?
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