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Verlustvortrag

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    Verlustvortrag

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage: Ich habe gerade meine Ausbildung als staatl. gepr. Erzieherin beendet. Am 1. Februar 2014 habe ich die Ausbildung, für welche ich kein Azubi- Entgelt erhalten habe (Fachschule), für ein Jahr unterbrochen, da ich im Mai 2014 ein Baby bekommen habe. Da meine Mutti Beamtin ist, war ich damals über sie noch privat versichert. Mein Freund, mit dem ich zusammen lebe, war bis 30.09.2014 noch im Studium. Deshalb habe ich vom 01.02. bis 30.09.2014
    Hartz IV bekommen. Das Amt hat auch meine private Krankenversicherung getragen. Seit 01.10.2014 arbeitet mein Freund und ich bekam deshalb ab 01.10. auch kein Hartz IV mehr. Die private KV musste ich vom 01.10.2014 bis 31.01.2015 selber tragen. Kann ich diese Beiträge irgendwie als steuerlich absetzen (Verlustvortrag) absetzen und wenn ja, wie ? Danke Feli

    #2
    AW: Verlustvortrag

    Hast Du mal gelesen für was das von Dir gewählte Unterforum gedacht ist?

    https://www.elster.de/anwenderforum/forum.php

    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

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      #3
      AW: Verlustvortrag

      O je, ich habe es gemerkt. Wie bekomme ich mein Thema jetzt in einen anderen Themenbereich. - Ich bin leider noch etwas unsicher in sowas.

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        #4
        AW: Verlustvortrag

        Denkst Du es gibt hier ein Unterforum das passend wäre?

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          #5
          AW: Verlustvortrag

          Du stellst eine steuerrechtliche Frage, welche hier eigentlich nicht beantwortet werden darf.... ich mach es aber trotzdem mal.

          Die Antwort lautet: NEIN

          1) KV gehört zu den Sonderausgaben und Sonderausgaben führen nie zu einem Verlustvortrag.
          2) das was du zum Thema Ausbildung geschrieben hast, hört sich für mich nach erster Berufsausbildung an und die Kosten sind somit ebenfalls nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen (wenn überhaupt)
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Verlustvortrag

            Trotzdem danke für die Antwort.
            Das weiss ich wenigstens, dass ich mich damit nicht weiter befassen muss.

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