AW: Freibeträge
Und - Freibeträge, z. B. Kinderfreibetrag, Sparerfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, werden nicht in der Steuererklärung eingetragen, sondern vom Finanzamt im Rahmen des Einkommensteuerbescheides automatisch berücksichtigt, sofern sie zu gewähren sind. Die gemeinten Beträge (u. a. Arbeitsbekleidung ...) sind somit keine Freibeträge, sondern erklärte tatsächliche oder pauschalisierte Ausgaben, welche sogar von Freibeträgen "geschluckt" werden können. Das kann bedeuten, daß sich der Steuerpflichtige freut: Wow, da haben wir aber viel angesetzt, "dem Finanzamt ein Schnippchen geschlagen"; aber der ohnehin gewährte Freibetrag ist höher und deshalb ergab sich keine zusätzliche Steuerminderung (was der Steuerpflichtige u. U. gar nicht merkt...).
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Und - Freibeträge, z. B. Kinderfreibetrag, Sparerfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, werden nicht in der Steuererklärung eingetragen, sondern vom Finanzamt im Rahmen des Einkommensteuerbescheides automatisch berücksichtigt, sofern sie zu gewähren sind. Die gemeinten Beträge (u. a. Arbeitsbekleidung ...) sind somit keine Freibeträge, sondern erklärte tatsächliche oder pauschalisierte Ausgaben, welche sogar von Freibeträgen "geschluckt" werden können. Das kann bedeuten, daß sich der Steuerpflichtige freut: Wow, da haben wir aber viel angesetzt, "dem Finanzamt ein Schnippchen geschlagen"; aber der ohnehin gewährte Freibetrag ist höher und deshalb ergab sich keine zusätzliche Steuerminderung (was der Steuerpflichtige u. U. gar nicht merkt...).
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
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