Hallo, liebe Community!
Bitte entschuldigt, wenn ich mich mit einem Thema an euch wende, dass hier bestimmt schon zigmal durchgekaut wurde. Bisher habe ich aber nichts gefunden, was mir meine Fragen beantwortet. Meine Recherchen haben mich sogar mitttlerweile sehr ratlos gemacht...
Letztes Jahr habe ich meine Ausbildung (Betrieb/Berufsschule) beendet. Während dieser habe ich neben dem Azubigehalt noch etwas auf Minijobbasis verdient. Direkt nach der Ausbildung habe ich im erlernten Beruf zu arbeiten begonnen. Während der Ausbildung wurde keine Lohnsteuer einbehalten.
Bekannte meinten nun, ich sollte meine Kosten für die Ausbildung noch nachträglich bei der Steuer absetzen wegen Verlustvortrag.
So, hier fängt meine Verwirrung an. Einmal heißt es, Kosten für Fahrten zur Ausbildungsstätte, Lehrbücher etc. wären Werbungskosten, woanders sind es aber Sonderausgaben. Je nachdem gelten aber andere Regelungen für die Absetzbarkeit. Daher meine Fragen:
1. Muss ich meine Aufwendungen für die Ausbildung nun unter Werbungskosten oder Sonderausgaben angeben?
2. Stimmt es, dass ich meine Steuererklärungen rückwirkend abgeben kann (auch für das letzte Jahr, in dem ich ja im erlernten Beruf angefangen habe)? Oder hätte ich dafür die Frist bis 31.05. einhalten müssen?
3. Hab ich es richtig verstanden, dass sich die ESt-Erklärungen nur lohnen, wenn ich auch einen Verlust während der Ausbildung habe?
Die Rechnung wäre ja (Einkommen Azubi + Einkommen Minijob) - Aufwendungen = Verlust btw. im dritten Jahr noch das Normalgehalt dazu?
Ich würde mich echt freuen, wenn jemand etwas Licht ins Dunkle bringen könnte. Hätte nicht gedacht, dass das alles so kompliziert ist.
Danke schonmal!
Bitte entschuldigt, wenn ich mich mit einem Thema an euch wende, dass hier bestimmt schon zigmal durchgekaut wurde. Bisher habe ich aber nichts gefunden, was mir meine Fragen beantwortet. Meine Recherchen haben mich sogar mitttlerweile sehr ratlos gemacht...
Letztes Jahr habe ich meine Ausbildung (Betrieb/Berufsschule) beendet. Während dieser habe ich neben dem Azubigehalt noch etwas auf Minijobbasis verdient. Direkt nach der Ausbildung habe ich im erlernten Beruf zu arbeiten begonnen. Während der Ausbildung wurde keine Lohnsteuer einbehalten.
Bekannte meinten nun, ich sollte meine Kosten für die Ausbildung noch nachträglich bei der Steuer absetzen wegen Verlustvortrag.
So, hier fängt meine Verwirrung an. Einmal heißt es, Kosten für Fahrten zur Ausbildungsstätte, Lehrbücher etc. wären Werbungskosten, woanders sind es aber Sonderausgaben. Je nachdem gelten aber andere Regelungen für die Absetzbarkeit. Daher meine Fragen:
1. Muss ich meine Aufwendungen für die Ausbildung nun unter Werbungskosten oder Sonderausgaben angeben?
2. Stimmt es, dass ich meine Steuererklärungen rückwirkend abgeben kann (auch für das letzte Jahr, in dem ich ja im erlernten Beruf angefangen habe)? Oder hätte ich dafür die Frist bis 31.05. einhalten müssen?
3. Hab ich es richtig verstanden, dass sich die ESt-Erklärungen nur lohnen, wenn ich auch einen Verlust während der Ausbildung habe?
Die Rechnung wäre ja (Einkommen Azubi + Einkommen Minijob) - Aufwendungen = Verlust btw. im dritten Jahr noch das Normalgehalt dazu?
Ich würde mich echt freuen, wenn jemand etwas Licht ins Dunkle bringen könnte. Hätte nicht gedacht, dass das alles so kompliziert ist.
Danke schonmal!
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