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Berufstätig und arbeitslos

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    Berufstätig und arbeitslos

    Hallo liebe Steuererklärenden!

    Ich habe ein Problem und habe im Internet sehr viel recherchiert - bin trotzdem noch unentschlossen bzw. unwissend.
    Es geht um die Steuererklärung 2015.

    Ehefrau:
    Januar 2015 bis einschließlich März 2015 war meine (zu dem Zeitpunkt noch) Lebensgefährtin in Elternzeit. Ab April 2015 hat sie sich arbeitslos gemeldet, da eine Operation am 31. Juli 2015 stattfindet. Sie wird ab dem 1.8.2015 bis 1.12.2015 komplett zu Hause bleiben, also auch kein ALG 2 bekommen.

    Ehemann (ich):
    Seit Februar 2013 bin ich in einer Ausbildung habe sie jetzt zum 1.8.2015 erfolgreich beendet. Ich bin Beamter.

    Im Juli 2015 haben wir geheiratet.

    Meine Fragen sind dabei:
    - Welche Steuerklasse wäre dabei sinnig? 3/5 oder 4/4?
    - Kann ich den Kinderfreibetrag (wenn es 3/5 sein soll) auf mich alleine 1,0 machen? Und meine Ehefrau 0,0 Kinderfreibeträge?
    - Wird die Steuerklasse auf das gesamte Jahr 2015 gerechnet oder nur ab dem Monat Juli bis Dezember?
    - Meine Ehefrau war 3 Monate in Elternzeit und hat dort jeweils 550,93 Euro (plus ALG II) erhalten, danach 4 Monate 450 Euro ALG II erhalten. Ist es denn sinnig, damit eine Steuererklärung abzugeben? Lohnsteuer wurden ja eigentlich in dem Sinne nicht einbezogen, oder?


    Ich danke für eure Anregungen und Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen
    JuriR

    #2
    AW: Berufstätig und arbeitslos

    Hallo Juri,
    wir schreiben hier in einem Forum zur Anwendung ELSTER, daher wird hier keine Beratungsleistung iS Steuern erbracht. Dieses ist in Deutschland den steuerberatenden Berufen und mit Ausnahmen den Lohnsteuerhilfevereinen gestattet
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Berufstätig und arbeitslos

      Da die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer darstellt, wirkt sich die Steuerklassenwahl nur auf den laufenden Nettolohn aus, für die endgültige Höhe der Einkommensteuer ist die Steuerklassenwahl letztlich belanglos.

      Wenn die Ehefrau 2015 nicht mehr arbeiten wird und auch keine Lohnersatzleistungen mehr bezieht, würde der Ehemann normalerweise die Steuerklasse 3 wählen, was zu Klasse 5 bei der Ehefrau führt. Das zeigt schon der Blick auf einen Lohnsteuerrechner, dafür braucht man sicher noch keinen Steuerberater.

      Über die wirkliche Höhe der Steuern wird erst aufgrund der Steuererklärung für 2015 entschieden, die erst 2016 eingereicht werden kann. Dafür solltet ihr zu gegebener Zeit vielleicht doch steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, die darf hier nämlich nicht erfolgen. Im Jahr der Eheschließung kann nämlich - wenn auch nur in seltenen Fällen - eine Einzelveranlagung von Vorteil sein.

      Mit dem Projekt ELSTER haben die gestellten Fragen überhaupt nichts zu tun, deshalb könnt ihr hier keine detaillierten Auskünfte zum materiellen Steuerrecht erwarten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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