Hallo!
Ich habe meine Steuererklärung für 2014 bereits abgegeben. 2012 und 2013 gab es keine Einkünfte, ich habe aber auch keine freiwillige Steuererklärung abgegeben. Ich habe gelesen, dass man sich für die freiwillige Steuererklärung vier Jahre Zeit lassen kann. Gilt das auch, wenn ich die verpflichtete Steuererklärung 2014 schon abgegeben habe? Oder hätte ich mit der Steuererklärung 2014 auch die freiwilligen Steuererklärungen für 2012 und 2013 abgeben müssen?
Danke schonmal!
Ich habe meine Steuererklärung für 2014 bereits abgegeben. 2012 und 2013 gab es keine Einkünfte, ich habe aber auch keine freiwillige Steuererklärung abgegeben. Ich habe gelesen, dass man sich für die freiwillige Steuererklärung vier Jahre Zeit lassen kann. Gilt das auch, wenn ich die verpflichtete Steuererklärung 2014 schon abgegeben habe? Oder hätte ich mit der Steuererklärung 2014 auch die freiwilligen Steuererklärungen für 2012 und 2013 abgeben müssen?
Danke schonmal!
Kommentar