Hallo, bin neu hier, Selbstständiger Unernehmensberater, und habe die 2 Fragen:
a) Wo trägt man die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers (des homeoffice) ein? - In der EÜR oder in der Anlage N der EkStErklärung?
b) Wo kommen die Verpflegungsmehraufwendungen hin, bei mehr als 8-stündiger bzw. tageweiser Abwesenheit?
Danke im Voraus!
AS
a) Wo trägt man die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers (des homeoffice) ein? - In der EÜR oder in der Anlage N der EkStErklärung?
b) Wo kommen die Verpflegungsmehraufwendungen hin, bei mehr als 8-stündiger bzw. tageweiser Abwesenheit?
Danke im Voraus!
AS
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