Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2014 mit einem guten Freund zwei Eigentumswohnungen gekauft und vermietet. Nun geht es erstmals an die betreffende Steuererklärung. Jeder füllt die Bögen für je eine Wohnung aus. Bzgl. der Ansatzmöglichkeiten habe mich sehr genau eingelesen, so dass sich an dieser Stelle keine Fragen ergeben.
Allerdings finde ich die Kenntlichmachung der Gemeinsamkeit nicht sehr einfach. Gehen wir davon aus dass ich Hinz und mein Kumpel Kunz heißt.
Zum einen zur Anlage V:
Zeile 1) An dieser Stelle würde ich direkt "Hinz und Kunz Immobilien Gbr" schreiben. Auf die Personen dahinter (Hinz, Willi und Kunz, Billy) gehe ich an dieser Stelle nicht ein. Richtig?
Zeile 3) Hier komme ich schon ins Stocken: Wir haben ja noch keine gemeinsame Steuernummer. Lasse ich dieses Feld vorerst frei? Schreibe ich meine eigene Steuernummer rein? Ich würde das Feld frei lassen und rechts "zur Feststellungserklärung" ankreuzen.
Zeile 25-29) Wird an dieser Stelle der Überschuss aufgeteilt? Unsere Konstellation "Gemeinsames Wohneigentum" finde ich dort nicht direkt wieder. Oder sind wir eine Grundstücksgemeinschaft bzw. eine Gesellschaft i.S.d. § 15b EStG? Falls ja würde allerdings auch an dieser Stelle eine Steuernummer und das zugehörige Finanzamt der Gemeinschaft fällig werden.
Wird die Anlage V sowohl von Hinz als auch Kunz an das Finanzamt geschickt (d.h. doppelte Ausführung) oder wird durch die Angabe der GbR klar, dass eine einmalig übermittelte Anlage V für beide Steuerpflichtige gilt?
Nun habe ich noch die "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" vor mir:
Zeile 1/2) Auch hier dasselbe Problem: Welche Steuernummer wähle ich? In meinem Fall ergibt sich dann auch für Zeile 2 ein Problem: Während mein Kumpel in dem Ort wohnt, in dem auch die Immobilie steht, wohne ich in einem anderen Ort. D.h. bei einer gemeinsamen Steuernummer (in dem Fall würde ich Zeile 1 erst frei lassen) würde ich in Zeile 2 auch an das Finanzamt "Ort der ETW" schreiben, während ich im Fall der Nennung meiner eigenen Steuernummer auch mein örtliches Finanzamt eintragen würde. Oder ist es noch ganz anders?
Danach würde ich wiederum auf die "Hinz und Kunz Immobilien Gbr".
Zeile 13/14) Hier frage ich mich ebenfalls, welche Gesellschaftsform nun zu uns passt.
Als Empfangsbevollmächtigen im Falle dieser Wohnung sehe ich mich, so dass ich meine private Adresse eintragen würde.
In Zeile 31 würde ich "2" eintragen, da wir jeweils zur Hälfte im Grundbuch stehen.
In Zeile 38 dementsprechend 1.
In Zeile 41 würde ich uns beide jeweils mit dem Zusatz "zur 1/2 Eigenumsanteil" unterschreiben lassen, da mir die Angaben dazu ansonsten in beiden Bögen fehlen würden.
Ich hoffe ich habe halbwegs klar ausgedrückt, was mein Problem ist. Ich blicke gerade nicht mehr ganz durch und hoffe, dass mir jemand wieder Durchblick verschaffen kann :-). Besten Dank!
ich habe im Jahr 2014 mit einem guten Freund zwei Eigentumswohnungen gekauft und vermietet. Nun geht es erstmals an die betreffende Steuererklärung. Jeder füllt die Bögen für je eine Wohnung aus. Bzgl. der Ansatzmöglichkeiten habe mich sehr genau eingelesen, so dass sich an dieser Stelle keine Fragen ergeben.
Allerdings finde ich die Kenntlichmachung der Gemeinsamkeit nicht sehr einfach. Gehen wir davon aus dass ich Hinz und mein Kumpel Kunz heißt.
Zum einen zur Anlage V:
Zeile 1) An dieser Stelle würde ich direkt "Hinz und Kunz Immobilien Gbr" schreiben. Auf die Personen dahinter (Hinz, Willi und Kunz, Billy) gehe ich an dieser Stelle nicht ein. Richtig?
Zeile 3) Hier komme ich schon ins Stocken: Wir haben ja noch keine gemeinsame Steuernummer. Lasse ich dieses Feld vorerst frei? Schreibe ich meine eigene Steuernummer rein? Ich würde das Feld frei lassen und rechts "zur Feststellungserklärung" ankreuzen.
Zeile 25-29) Wird an dieser Stelle der Überschuss aufgeteilt? Unsere Konstellation "Gemeinsames Wohneigentum" finde ich dort nicht direkt wieder. Oder sind wir eine Grundstücksgemeinschaft bzw. eine Gesellschaft i.S.d. § 15b EStG? Falls ja würde allerdings auch an dieser Stelle eine Steuernummer und das zugehörige Finanzamt der Gemeinschaft fällig werden.
Wird die Anlage V sowohl von Hinz als auch Kunz an das Finanzamt geschickt (d.h. doppelte Ausführung) oder wird durch die Angabe der GbR klar, dass eine einmalig übermittelte Anlage V für beide Steuerpflichtige gilt?
Nun habe ich noch die "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" vor mir:
Zeile 1/2) Auch hier dasselbe Problem: Welche Steuernummer wähle ich? In meinem Fall ergibt sich dann auch für Zeile 2 ein Problem: Während mein Kumpel in dem Ort wohnt, in dem auch die Immobilie steht, wohne ich in einem anderen Ort. D.h. bei einer gemeinsamen Steuernummer (in dem Fall würde ich Zeile 1 erst frei lassen) würde ich in Zeile 2 auch an das Finanzamt "Ort der ETW" schreiben, während ich im Fall der Nennung meiner eigenen Steuernummer auch mein örtliches Finanzamt eintragen würde. Oder ist es noch ganz anders?
Danach würde ich wiederum auf die "Hinz und Kunz Immobilien Gbr".
Zeile 13/14) Hier frage ich mich ebenfalls, welche Gesellschaftsform nun zu uns passt.
Als Empfangsbevollmächtigen im Falle dieser Wohnung sehe ich mich, so dass ich meine private Adresse eintragen würde.
In Zeile 31 würde ich "2" eintragen, da wir jeweils zur Hälfte im Grundbuch stehen.
In Zeile 38 dementsprechend 1.
In Zeile 41 würde ich uns beide jeweils mit dem Zusatz "zur 1/2 Eigenumsanteil" unterschreiben lassen, da mir die Angaben dazu ansonsten in beiden Bögen fehlen würden.
Ich hoffe ich habe halbwegs klar ausgedrückt, was mein Problem ist. Ich blicke gerade nicht mehr ganz durch und hoffe, dass mir jemand wieder Durchblick verschaffen kann :-). Besten Dank!
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