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Umsatzsteuer Jahresmeldung 2014 korrigieren

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    Umsatzsteuer Jahresmeldung 2014 korrigieren

    Hallo liebes Forum,

    ich bin nebenberuflich Selbständiger und mache seit 2 Jahren meinen Steuer und Buchhaltungskram selbst. Dennoch oder vielleicht deswegen:

    ich habe eine wichtige Frage zur Umsatzsteuer und die teilweise konfusen Auskünfte über google gefallen mir nicht.
    Beim erstellen meiner Steuererklärung nebst Gewinnermittlung und EÜR 2014 großen Fehler festgestellt. Ich habe im 2. und 3. Quartal 2014 einige Rechnungen nicht in die Umsatzsteuer Voranmeldung genommen. Der Bruttobetrag liegt bei 4560,00 Euro.

    Da spricht natürlich nicht für mich, aber ich ich habe es schlicht und ergreifend verschlampt. Vor allen Dingen da es sich wirklich nicht um viele Buchungen handelt und ich die Erfassung der Zahlungseingänge jetzt erst komplett gemacht habe.

    Welchen Schritt sollte ich nun tun um die nicht korrekt geleistete Umsatzsteuer nachzuzahlen? Kann ich das in der Jahresmeldung erledigen.

    Ich bitte um Nachsicht, wenn ich jetzt nicht für jeden plausibel geschrieben habe.

    Weitere Informationen gebe ich gerne.

    Vielen Dank schon mal.

    Grüße
    Peter



    Die Steuer 2013 habe korrekt und einwandfrei gemacht.

    #2
    AW: Umsatzsteuer Jahresmeldung 2014 korrigieren

    Guten Tag,
    wie wäre es mit korrigierten Ermittlungen und Versand?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuer Jahresmeldung 2014 korrigieren

      Hallo,

      danke für die Antwort. Das hieße, ich müsste die beiden Quartalsanmeldungen korrigieren und erneut versenden?

      Entschuldigen Sie meine derzeitige Unkenntnis. Ich versuche mich gerade in die Thematik einzuarbeiten :-)

      Einen schönen Tag noch.

      VG
      Peter

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuer Jahresmeldung 2014 korrigieren

        Zitat von darkblue68 Beitrag anzeigen
        Hallo,

        danke für die Antwort. Das hieße, ich müsste die beiden Quartalsanmeldungen korrigieren und erneut versenden?

        Entschuldigen Sie meine derzeitige Unkenntnis. Ich versuche mich gerade in die Thematik einzuarbeiten :-)

        Einen schönen Tag noch.

        VG
        Peter
        M.E. nein, die richtigen Umsätze können auch in der Jahreserklärung eingetragen werden.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Umsatzsteuer Jahresmeldung 2014 korrigieren

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          M.E. nein, die richtigen Umsätze können auch in der Jahreserklärung eingetragen werden.
          Es kommt darauf an, ob die Jahreserklärung schon abgegeben wurde oder noch nicht.

          Wenn die Jahreserklärung schon abgegeben wurde, dann muss auch nur die Jahreserklärung korrigiert werden.

          Wenn die Jahreserklärung noch nicht abgegeben wurde, dann müssen grundsätzlich die Voranmeldungen korrigiert werden.

          Und zwar jetzt und nicht erst in ein paar Monaten im Rahmen der Jahreserklärung. Es sei denn du würdest die Jahreserklärung jetzt abgeben, dann kannst du es auch im Rahmen der Jahreserklärung machen.
          Zuletzt geändert von Elster-Tester; 08.08.2015, 22:51.
          Mfg

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            #6
            AW: Umsatzsteuer Jahresmeldung 2014 korrigieren

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            Es kommt darauf an, ob die Jahreserklärung schon abgegeben wurde oder noch nicht.

            Wenn die Jahreserklärung schon abgegeben wurde, dann muss auch nur die Jahreserklärung korrigiert werden.

            Wenn die Jahreserklärung noch nicht abgegeben wurde, dann müssen die Voranmeldungen korrigiert werden.

            Und zwar jetzt und nicht erst in ein paar Monaten im Rahmen der Jahreserklärung.
            Die Überschrift lag von Voranmeldungen fern.
            Sonst DH.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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