Dann brauch ich ja nichts extra ankreuzen.
Die Ausfüllhilfe von ElsterFormular sagt hierzu folgendes:
Ergibt sich bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung 2014 ein nicht ausgeglichener Verlust, wird vom Finanzamt der Verlust in das Jahr 2013 zurückgetragen. Hierfür ist von Ihnen keine Eintragung erforderlich.
Der Verlustrücktrag nach 2013 für nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verluste) 2014 kann der Höhe nach beschränkt werden. Falls Sie den Verlustrücktrag der Höhe nach begrenzen möchten, geben Sie bitte in Zeile 93 an, mit welchem Betrag Sie die Verluste zurücktragen wollen. Sollen die Verluste nur in künftigen Jahren berücksichtigt werden, tragen Sie bitte "0" ein.
Einen Kommentar schreiben: