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Abfindung 2015

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    Abfindung 2015

    Hallo,
    ich mußte krankheitsbedingt da mir mein Arbeitgeber keinen anderen Job innerhalb des Betriebes geben wollte aus meinem Arbeitsverhätnis ausscheiden. Nach 1,5 Jahren Krankengeld und nun folgend Arbeitslosengeld 1 bekomme ich nun durch einen Aufhebungsvertrag eine Abfindungssumme . Ich bekomme das brutto ausgezahlt da ich ja im letzten und diesen Jahr kein Arbeitsentgeld bezogen habe. Wie kann ich mir nun ausrechnen wieviel Euro ich zurücklegen muss, um im nächsten Jahr dann die Einkommensteuer für die Abfindung zahlen zu können. Darf dabei keinen Fehler machen da ich keine anderen finanziellen Rücklagen habe. Und wo muss ich die Abfindungssumme dann eintragen?

    Danke euch Gruss Kornelia

    #2
    AW: Abfindung 2015

    Eine Bruttoauszahlung würde mich wundern, der Arbeitgeber muss doch nach Lohnsteuerklassen abrechnen.

    Die Besteuerung einer Abfindung ist im Voraus sehr schwer einzuschätzen, da noch nicht feststeht, welche Einkünfte du (oder auch dein Ehegatte???) noch bis Jahresende 2015 beziehen. Mehr als der Spitzensteuersatz von 45 % kann es aber nicht sein.

    Technisch musst du für 2015 nächstes Jahr wie gewohnt einfach die Lohnsteuerbescheinigung abtippen.

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      #3
      AW: Abfindung 2015

      Eine ungefähre Berechnung der erwartbaren Steuerbelastung ist auf Basis des Jahres 2014 nicht so schwierig und führt auch zu annähernd richtigen Ergebnissen.

      Man kann das zum Beispiel mit ElsterFormular machen, indem man eine neue Einkommensteuererklärung für 2014 anlegt und diese mit den Werten aus 2015 füttert.
      Da der Grundfreibetrag 2015 angehoben wurde, fällt die Steuerbelastung tatsächlich etwas günstiger aus als in der Vorausberechnung auf Grundlage des Jahres 2014 angegeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Abfindung 2015

        Guten Abend,
        was ist "Lohnsteuerformular"?
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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          #5
          AW: Abfindung 2015

          @ AbfindungRichtigBesteuern

          Ich hoffe sie sind auch zur steuerlichen Beratung in diesem unserem Lande rechtlich befugt. Ansonsten kann so ein Hilfsangebot für alle Beteiligten auch nach Hinten losgehen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Abfindung 2015

            Hallo AbfindungRichtigBesteuern,

            Wer die Einkommensteuererklärung noch als Lohnsteuerformular bezeichnet, da würde ich mir stark überlegen ob ich dort steuerliche Hilfe suche, zumal ja die Vorredner schon drauf eingegangen sind, wer steuerliche Hilfe leisten darf.

            Tschüß

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