Hallo,
ich war im Jahr 2014 nur als Subunternehmer tätig und habe nach den "§13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner" gearbeitet.
Nun hatte im Jahr 2014 durch die Tätigkeit als Subunternehmer 17.100,- EUR verdient, doch würde gerne wissen ob ich nun in meiner Einkommensteuer dafür Steuern Zahlen muss? Ich denke halt immer das der Leistungsempfänger schon die Steuern dafür gezahlt hat, bzw zahlt.
Eine Erwerbstätigkeit aus nicht selbständiger Arbeit besteht nicht.
Wenn es nicht ganz verständlich war, bitte ich um Nachsicht.
LG Emin
ich war im Jahr 2014 nur als Subunternehmer tätig und habe nach den "§13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner" gearbeitet.
Nun hatte im Jahr 2014 durch die Tätigkeit als Subunternehmer 17.100,- EUR verdient, doch würde gerne wissen ob ich nun in meiner Einkommensteuer dafür Steuern Zahlen muss? Ich denke halt immer das der Leistungsempfänger schon die Steuern dafür gezahlt hat, bzw zahlt.
Eine Erwerbstätigkeit aus nicht selbständiger Arbeit besteht nicht.
Wenn es nicht ganz verständlich war, bitte ich um Nachsicht.
LG Emin
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