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Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer für PV-Anlage

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer für PV-Anlage

    Hallo zusammen,

    betreibe mit meiner Frau als GbR eine PV-Anlage auf dem Dach unseres EFH. Muss man tatsächlich diese Erklärung jedes Jahr machen? Und wenn ja, habe ich da ein paar kleine Fragen zu den Formularen:

    1. zu ESt1: Art der Beteiligung? (wir sind bei EkSt. gemeinsam veranlagt) welche Auswahl (0,1,2 oder3) muss ich dann für dann für 50/50%???
    2. zu FB: jeweils für mich und meine Frau ausfüllen!? und dann Art der Beteiligung als Mitunternehmer ohne Haftungsbeschr.? oder was trifft auf eine GbR zu?
    3. zu FB: die Beteiligung gehört zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen aus dem Gewerbebetrieb?
    4. zu FB: Art des Beteiligten? natürliche Person oder was gilt bei GbR?
    5. zu FB: Angaben zur Aufteilungsquote Kapital in Euro. Hier habe ich den aktuellen Zeitwert der PV Anlage eingetragen oder was wir hier verlangt?
    6. zu FE: laufende Einkünfte einmal alle um die PV-Anlage und dann jeweils die Hälfte auf den weiteren Seiten für den jeweils Beteiligten?!

    LG Homer2015

    #2
    AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer für PV-An

    Wenn ihr verheiratet seid und nicht dauernd getrennt lebt, kann auf die Feststellung verzichtet werden (Fall von geringer Bedeutung). Umsatzsteuer muss aber schon gemacht werden.

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      #3
      AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer für PV-An

      das wäre natürlich toll aber welche Rechtsgrundlage kann ich hier anführen und wo steht diese, so dass ich dem FA das so mitteilen kann??

      Homer2015

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        #4
        AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer für PV-An

        § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO.

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          #5
          AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer für PV-An

          Welche Software verwendest Du denn? Ich wollte jetzt nicht suchen, aber würde trotzdem wissen, wo im Formular ESt1 nach der Art der Beteiligung gefragt wird.

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            #6
            AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer für PV-An

            also zunächst bekam ich das als Papier vom FA und dann bin ich zu ElsterOnline gegangen. Das Formular findet man auch hier:https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...99D07E2721AA39
            auf der 2. Seite oben! Art der Aufteilung! Wenn es eine geführte Software dazu gäbe wie Quicksteuer wäre es natürlich einfach!

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              #7
              AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer für PV-An

              Auf Seite 2 des Einkommensteuerformulars kann ich so eine Frage zu Beteiligungen nicht finden

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                #8
                AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer für PV-An

                nicht Beteiligung sondern Art der Aufteilung oder auch Zeile 31. In der Hilfe steht dazu:

                Kennzeichnen Sie bitte in Zeile 31 die Art der Aufteilung der
                Einkünfte auf die Beteiligten. In Fällen der Veräußerung oder Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft / Gemeinschaft machen Sie die entsprechenden Angaben in den Zeilen 32 und 33. Haben Sie dem
                Finanzamt bisher noch keine Vertragsunterlagen zugesandt, reichen Sie diese bitte ein.

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                  #9
                  AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer für PV-An

                  @Homer2015 meint das Formular ESt 1 B für die gesonderte und einheitliche Feststellung.

                  Wenn die Beteiligung zwischen den Ehegatten hälftig aufgeteilt ist und die Ehegatten sich zusammen veranlagen lassen, würde ich mich der Auffassung von @Kloebi anschließen.
                  Da wird die Feststellungserklärung zur überflüssigen Bürokratie.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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