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Werbungskosten/Fahrtkosten zurückerstatten ? Lohnsteuer so richtig?

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    Werbungskosten/Fahrtkosten zurückerstatten ? Lohnsteuer so richtig?

    Hallo,

    habe letztes Jahr als ich noch Schüler war 2 1/2 Monate gearbeitet.

    Bruttolohn: 3.575,36
    Lohnsteuer: 192,10
    Lohnsteuerklasse: 1
    Zahl Kinderfreibetrag: 0,0

    Kilometer(Hin- und Rückweg): 46,4 (46,4(Tag) * 5(Tage) * 4,333(Monat) * 2,5(Monate) = 2513,14)

    0,30€/km *0,7 = 0,21 * 2513,14 = 527,7594€


    Meine Fragen:

    1) Ist es normal, dass ich 'nur' 5,5% Lohnsteuer bezahlt habe?
    2) Was kann ich alles an Steuern zurückbekommen? Die 200€ vermutlich, aber wie sieht es mit den Spritkosten aus?


    Danke an die Experten ;D

    #2
    AW: Werbungskosten/Fahrtkosten zurückerstatten ? Lohnsteuer so richtig?

    1) Da müsste man den Monatslohn in einen Lohnsteuerrechner eingeben, und die berechnete LSt mal 2,5 nehmen. Hast du Hinweise darauf, dass dein AG sich verrechnet hat?

    2) Wenn nach Abzug von Werbungskosten(pauschale) und Sonderausgaben das resultierende zu versteuerende Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags von 8xxx Euro liegt (was bei dem Bruttoeinkommen offensicht der Fall sein dürfte), gibt es die gesamte einbehaltene LSt zurück.

    3) Das FA erstattet keine Spritkosten. Allerdings wird bei Arbeitnehmern die Pendlerpauschale berücksichtigt. Im Endeffekt ist das für dich nicht relevant (weswegen ich mich auch nicht darüber auslasse, dass deine Rechnung nur schwer mit dem Steuerrecht in Einklang bringbar erscheint), denn erstens liegst du unter der Werbungskostenpauschale von 1000€ und zweitens siehe 2), mehr als alles zurück geht schlecht.

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      #3
      AW: Werbungskosten/Fahrtkosten zurückerstatten ? Lohnsteuer so richtig?

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      2) Wenn nach Abzug von Werbungskosten(pauschale) und Sonderausgaben das resultierende zu versteuerende Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags von 8xxx Euro liegt (was bei dem Bruttoeinkommen offensicht der Fall sein dürfte), gibt es die gesamte einbehaltene LSt zurück.
      Müssen in diesem Fall überhaupt Angaben über die Entfernung zur Arbeitsstätte gemacht werden? Oder kann man das gleich weglassen?

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        #4
        AW: Werbungskosten/Fahrtkosten zurückerstatten ? Lohnsteuer so richtig?

        Hallo schwetim,

        wer keine Werbungskosten geltend macht, bekommt auch den Pauschbetrag von 1000 Euro berücksichtigt -> deshalb kannst du dir die Angaben auch sparen und mehr wie die gezahlte Lohnsteuer gibt es nicht-> siehe Beitrag neysee.

        Tschüß

        P.S. eigentlich hat lyan die Frage gestellt -> hast du das gleiche Anliegen ?
        Zuletzt geändert von holzgoe; 18.08.2015, 11:37. Grund: Ergänzung

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