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PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

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    PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

    Hallo,

    ich habe da ein kleines Problem. Ich bin per 01.06. von der GKV in die PKV gewechselt. Leider wird beim Lohnsteuerabzug nur die Mindestvorsorgepauschale von 1.900 € berücksichtigt. Mein AG sagt ich muss bei ELSTAM den Beitrag einreichen bzw beantragen. Das zuständige FA sagt das muss der AG in seinem Lohnsteuerprogramm berücksichtigen. Dies hat mein AG auch, aber leider hat sich am Steuerabzug nichts geändert.
    Und ich stehe jetzt da mit 100 € mehr Lohnsteuer im Monat.
    Könnt ihr mir da weiterhelfen bitte? Bin ja nur der AN der von A nach B und wieder zurück geschickt wird :-(

    Viele Grüße

    #2
    AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

    Hallo Tasha15,

    du musst bei ELSTAM garnichts einreichen, das Finanzamt hat Recht der AG muss das in seinem Lohnsteuerprogramm einarbeiten. Allerdings musst du ihm dafür von deiner privaten Versicherung eine Bescheinigung vorlegen wieviel du in 2015 bezahlst, diesen Beitrag kann er dann dem Lohnsteuerabzug zugrunde legen.
    Ich bin auch privat versichert und schicke das meinem Arbeitgeber sobald ich die Bescheinigung von meiner Versicherung für den Arbeitgeber habe.
    Aufpassen muss man natürlich, weil in der Steuererklärung werden die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt und hast du eine Beitragsrückerstattung von rund 400 Euro zahlst du plötzlich etwa 120 Euro Einkommensteuer nach.

    Tschüß

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      #3
      AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

      Wenn man auf die 100 Euro nicht unbedingt angewiesen ist, kann man sich den Papierkram sparen und das ganze erst in der Steuererklärung geltend machen. Falls man Beitragsrückerstattungen erwartet, kann man so ggfs auch Nachzahlungen im Rahmen der Steuererklärung vermeiden.

      Ist aber " Geschmackssache ". Steuerlich ist es egal.
      Mfg

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        #4
        AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

        Danke für die schnelle Rückmeldung. Stutzig macht mich nur folgender Passus :
        Im Rahmen des Elstam-Verfahrens wird das Mitteilungsverfahren abgelöst. Ab wann dies möglich sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Auf die Beiträge kann der Arbeitgeber aber nur dann zugreifen, wenn der Arbeitnehmer dies zugelassen hat. Sind keine Beiträge gespeichert bzw. hat der AG keine Zugriffsmöglichkeit, wird die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt.

        Für mich und meinen AG heißt dies das ich bei ELSTAm das was freigeben/beantragen muss. In seinem Lohnsteuerprogramm hat mein AG das berücksichtigt, aber steuerlich macht es keinen Unterschied (ob der Betrag nun eingegeben ist oder nicht). Ich war halt schon überrascht das mich der Wechsel von der GKV in die PKV 100 € mehr Lohnsteuer (erstmal) kostet.
        Zuletzt geändert von Tasha15; 18.08.2015, 14:16.

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          #5
          AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

          Der Grundgedanke, wenn man weniger KV bezahlt, kann man weniger absetzen, also Steuer höher, war dir aber hoffentlich klar.

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            #6
            AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

            darum geht es ja vorrangig in meiner Frage nicht, aber um deine Frage zu beantworten: nein, so im Detail war mir dies nicht klar, da mein PKV - Gesamtbeitrag nicht wesentlich niedriger ist als der GKV Betrag. Top Tarif und alte Kuh.. alles klar? ;-)

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              #7
              AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

              wurde dem AG denn die Mitteilung/Bescheinigung der PKV übergeben?
              Diese Frage wurde bisher nicht beantwortet!
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                #8
                AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

                ja, sorry das hatte ich vergessen explizit zu erwähnen. Deswegen war ich ja so verwundert (und die Kollegen der Perso) das es im Juni (ohne eingereichte Bescheinigung) den gleichen Lohnsteuerabzug gab wie für Juli (mit eingereichter Bescheinigung).

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                  #9
                  AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

                  Zitat von Tasha15 Beitrag anzeigen
                  darum geht es ja vorrangig in meiner Frage nicht, aber um deine Frage zu beantworten: nein, so im Detail war mir dies nicht klar, da mein PKV - Gesamtbeitrag nicht wesentlich niedriger ist als der GKV Betrag. Top Tarif und alte Kuh.. alles klar? ;-)
                  Der AG berücksichtigt beim Lohnsteuerabzug entweder den Basisbeitrag der PKV abzgl. AG-Zuschüsse oder die Mindestvorsorgepauschale.
                  Da eine PKV i.A. auch einen Wahlanteil enthält, kann der volle Beitrag durchaus fast so hoch sein wie der gesetzliche vorher, steuerlich macht es aber einen Unterschied.
                  Das sind so kleine Details, über die einen der Versicherungsvertreter vorher hoffentlich informiert hat, denn der Wechsel in die PKV ist eine ziemliche Einbahnstraße.

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                    #10
                    AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

                    Und wie ist es zu schaffen das der AG nicht den Mindestbetrag sondern den bescheinigten Betrag berücksichtigen kann? Dies ist ja mein Ausgangsfrage. Mein AG sagt das er den Betrag der PKV lt. Bescheinigung (knapp 500 EUR) in dem Lohnprogramm eingepflegt hat, ich aber beim FA das in der Elstam-Datenbank beantragen muss damit es berücksichtigt wird. Das FA sagt das das nicht stimmt. So, und ich steh nun da..
                    Deswegen meine Anfrage hier im Elsterforum.

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                      #11
                      AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

                      Hallo,
                      das ist "Quatsch", was der AG sagt, über ELStAm bekommt er die Lohnsteuerklasse übermittelt, mehr aber auch nicht. Ich rechne als Dienstleister im Lohnbereich diverse Mandanten ab, auf diese Idee ist bisher keine/r gekommen..
                      Grüsse
                      Kontierung

                      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                        #12
                        AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

                        Zitat von Tasha15 Beitrag anzeigen
                        Und wie ist es zu schaffen das der AG nicht den Mindestbetrag sondern den bescheinigten Betrag berücksichtigen kann? Dies ist ja mein Ausgangsfrage. Mein AG sagt das er den Betrag der PKV lt. Bescheinigung (knapp 500 EUR) in dem Lohnprogramm eingepflegt hat,
                        Wenn das Lohnprogramm der Meinung wäre, dass der nachgewiesene Basisanteil zur PKV und Pflegepflichtvers. i.S.d. §10 (1) Nr. 3 abzgl. AG-Zuschüssen höher ist als die Mindestvorsorgepauschale, würde es diese wohl berücksichtigen.

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                          #13
                          AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

                          Und was muss meine Kollegin in der Perso machen? Denn wie bereits geschrieben hat sie den Beitrag im Juli dann eingepflegt (als sie meine Bescheinigung dann hatte) aber das Programm hat exakt den Betrag berechnet wie im Vormonat (ohne PKV-Bescheinigung). Und im Internet steht auch das man da was bei Elstam beantragen muss als AN.


                          3.7. Mitteilung der privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge mittels ELStAM (§ 39e Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG)

                          Das ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) steht ab 2012 zur allgemeinen Anwendung zur Verfügung. Im Rahmen des ELStAM-Verfahrens wird das Mitteilungsverfahren (s.o.) abgelöst. Im ELStAM-Verfahren werden die privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge nur gespeichert, wenn der ArbN die Speicherung beantragt hat. Damit entscheidet er wie bei dem Mitteilungsverfahren mittels Beitragsbescheinigung selbst, ob der ArbG die Beitragshöhe erfährt. Sind keine Beiträge gespeichert, ist auch im ELStAM-Verfahren die Mindestvorsorgepauschale zu berücksichtigen.

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                            #14
                            AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

                            Komm wieder, wenn du ausgerechnet hast, ob der Basisbeitrag abzgl. AG-Zuschüssen höher ist als die Mindestvorsorgepauschale oder nicht.

                            Wenn deine Perso-Tante den PKV-Beitrag und den Basisbeitrag eingegeben hat, dann ist alles erledigt.

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                              #15
                              AW: PKV-Beitrag in ELSTAM berücksichtigen-wer meldet?

                              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                              Komm wieder, wenn du ausgerechnet hast, ob der Basisbeitrag abzgl. AG-Zuschüssen höher ist als die Mindestvorsorgepauschale oder nicht.

                              Wenn deine Perso-Tante den PKV-Beitrag und den Basisbeitrag eingegeben hat, dann ist alles erledigt.
                              noch unfreundlicher geht's kaum ... wow.. . Meine Frage war nicht ob er höher ist, sondern wie man die Daten in die ELSTAM Datenbank bekommt. und ja, er ist höher, darf ich jetzt wieder mitspielen???

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